Klage zugestellt

SPÖ-Politiker verpasst Tierschützern Maulkorb

Tierecke
06.12.2023 07:00

Der SPÖ-Tierschutzsprecher und Nationalrat Dietmar Keck schockiert mit einer Unterlassungsklage gegen einen Tierschutzverein und möchte ein kritisches Video gerichtlich verbieten lassen. Die „bissige Debatte“ um ein Verbot der Schutzhundeausbildung ist um eine absurde Facette reicher.

Dem oberösterreichischen Verein „Pfotenhilfe“ flatterte eine Klage samt einstweiliger Verfügung ins Haus. Hinter der klagenden Partei, dem Österreichischen Hundesportverband (ÖHV), steht grotesker Weise der SPÖ-Abgeordnete Dietmar Keck.

Er will gerichtlich verhindern, dass die bekannte Tierschutzorganisation weiterhin ein Video mit unschönen Szenen auf der von ihm ausgerichteten „Riesenschnauzer-WM“ zeigt und verlangt einen Widerruf der Behauptung, dass „tierquälerische Hilfsmittel und Methoden in Verwendung gewesen sind“.

Vorgehen lässt Politik in eigener Sache vermuten
Hunde-Trainerin Yvonne Adler stellt sich schützend vor Keck und attestiert in ihrem Privatgutachten eine „weiße Weste“ - doch wie unabhängig kann so ein Befund sein, wenn auf der Homepage der Trainerin unter den Referenzen das ÖKV (Keck ist außerordentliches Mitglied) und das ÖHV (klagende Partei!) Logo aufscheint. 

Dass der Tierschutzsprecher der SPÖ gar so verbissen reagiert, ist wohl dem Umstand geschuldet, dass er mit allen Mitteln gegen das von Minister Johannes Rauch und einer breiten Öffentlichkeit geforderte Verbot einer privaten Schutzhundeausbildung lobbyiert.

Zitat Icon

Als Tierschutzsprecher nicht länger tragbar, wenn die SPÖ beim Thema Tierschutz von ihren Wählern weiterhin ernst genommen werden will.

Jügen Stadler, Pfotenhilfe

Für Jürgen Stadler von der "Pfotenhilfe" ist es ein Sittenbild: „Keck will uns mundtot machen, anstatt die Vereinbarkeit seiner Funktion mit seinem fragwürdigen Hobby zu hinterfragen. Als Tierschutzsprecher ist er nicht länger tragbar, wenn die SPÖ beim Thema Tierschutz von ihren Wählern weiterhin ernst genommen werden will“.

Peinlicher Fehler im anwaltlichen Schriftstück 
So traurig es ist, dass Keck einen Tierschutzverein wie die „Pfotenhilfe“ klagt, so sehr hat das Schreiben seines Anwalts in der Szene für lautes Lachen gesorgt.

Verbot oder Gebot - das ist hier die Frage.
Verbot oder Gebot - das ist hier die Frage.(Bild: zVg)

Denn in der offenbar eilig verfassten Klage ergibt sich Skurriles: Bei genauer Durchsicht der einstweiligen Verfügung wird der „Pfotenhilfe“ anstatt eines Verbots, ein Gebot erteilt. So soll laut dem auch der „Krone“ vorliegenden Schriftstück unschlüssigerweise sofort die Behauptung aufgestellt werden, dass es bei der „Riesenschnauzer-WM“ zu erschreckenden Szenen von Tierquälerei gekommen ist.

Thema im Hauptabendprogramm
Auch die ORF-Sendung „Dok 1“ widmet sich am Mittwochabend, um 20.15 Uhr, mit „Der K(r)ampf mit dem Hund“ dem Thema, das derzeit landesweit die Wogen hochgehen lässt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt