Ein 51-jähriger Steirer soll sich im Aufwachraum einer Privatklinik in Graz an zwei wehrlosen Patienten vergangen haben. Er beteuert seine Unschuld. In einem Fall wurde er jetzt - nicht rechtskräftig - zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.
Wegen des Vorwurfs, zwei Patientinnen im Aufwachraum einer Privatklinik sexuell belästigt zu haben, stand ein Pfleger (51) in Graz vor Gericht. Die Vorfälle sollen sich schon 2015 ereignet haben. Der Anästhesiepfleger soll den wehrlosen Zustand der jungen Frauen ausgenützt haben.
„Sexuelle Fantasien, als bekannte Nebenwirkung“
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. „Sexuelle Fantasien sind eine bekannte Nebenwirkung des Narkosemittels Propofol“, erklärte Verteidigerin Julia Halm. Ein Gutachter erklärte, dass derartige Halluzinationen durch das Narkosemittel zwar vorkommen können, der Nachweis aber bisher noch nicht eindeutig durch die Literatur belegt sei.
„Erinnerungen sehr detailliert“
Jetzt fiel das Urteil: In einem Fall wurde der 51-Jährige von der vorsitzenden Richterin Julia Riffel im Zweifel freigesprochen, im anderen Fall wurde er zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. „Die Erinnerungen des Opfers sind sehr detailliert“, begründete die Richterin. Julia Halm meldete umgehend Berufung an. „Ich bin von seiner Unschuld überzeugt.“
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