Der drogensüchtige Oberländer wurde erneut beim Stehlen erwischt - und dieses Mal kannte die Richterin keine Gnade.
Auf „stolze“ neun Einträge im Strafregister hat es der 33-jährige Arbeitslose schon gebracht. Die meisten Verurteilungen handelte er sich wegen räuberischen Diebstahls ein, die jüngste im Sommer.
Doch drei Tage später begeht der Drogensüchtige bereits die nächste Tat. Mit 16 Benzos (Beruhigungsmittel) intus marschiert er Ende Juni in Feldkirch in eine Tankstelle und lässt fünf Dosen Thunfisch, drei Lufterfrischer und eine Wasserpistole in seinem Hoodie verschwinden. Als sich ihm der Mitarbeiter in den Weg stellt und fragt, ob er die Sachen nicht bezahlen möchte, versetzt ihm der Dieb einen Stoß. Der Mann kommt zu Sturz, der Täter flüchtet.
Ich wollte den Mann nicht verletzten, habe ihn nur zur Seite geschoben, da ist er wohl über seine eigenen Beine gestolpert.
Die subjektive Version des Angeklagten
Die Freude über das gelungene Entkommen währt jedoch nur kurz. Der Langfinger wird von der Polizei gefasst, die Personalien aufgenommen, der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt. Die nächste Straftat begeht der Oberländer zwei Tage später als Autostopper. Nachdem eine Frau ihn in der Nacht mitfahren lässt, klaut er ihr das Portemonnaie mit rund 450 Euro samt Bankomatkarte.
Im Prozess am Landesgericht Feldkirch bekennt sich der 33-Jährige zum Vorwurf des räuberischen Diebstahls nur teilweise schuldig. „Ich kann mich nicht mehr so genau erinnern, weil ich doch ein schweres Drogenproblem habe.“ Eigentlich habe er damals Hunger und Durst gehabt und eine Flasche Wodka klauen wollen. Die Wasserpistole wäre als Geschenk für den Sohn der Freundin gedacht gewesen. Die Fischdosen und Lufterfrischer habe er nicht mehr so auf dem Schirm.
Überwachungsvideo beweist das Gegenteil
Wohl aber, dass er den Mitarbeiter nicht habe verletzen wollen. „Ich habe ihn nur zur Seite geschoben, da ist er wohl über seine eigenen Beine gestolpert.“ Das Video der Überwachungskamera beweist das Gegenteil.
Der Schöffensenat spricht den Mann schuldig. Richterin Lisa Pfeifer verurteilt den Unverbesserlichen nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Gefängnis. Dazu kommt noch eine ursprünglich zur Bewährung ausgesetzte alte Haftstrafe von sechs Monaten
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