02.10.2023 18:05
Entgeltliche Einschaltung

ÖGK-Chefarzt im Talk

Kinder- & Jugendmedizin: Was Eltern wissen sollten

Wissen Sie, welche Untersuchungen Sie mit ihrem Neugeborenen machen müssen? Wie oft Sie mit dem Baby zum Arzt oder zur Ärztin müssen? Was, wenn abends die Praxis bereits geschlossen hat? Was Eltern über die medizinische Versorgung ihrer Kinder alles wissen müssen, darüber hat krone.tv-Moderatorin Raphaela Scharf mit dem Chefarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Dr. Andreas Krauter, in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins, gesprochen.

Der bisherige Mutter-Kind-Pass erhält ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch ausgebaut und digitalisiert. Das in Österreich 1974 eingeführte Vorsorgeprogramm hat einen wichtigen Beitrag zur rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten bei Müttern und Neugeborenen geleistet sowie die Säuglingssterblichkeit deutlich reduziert.

Welche Untersuchungen sind im Eltern-Kind-Pass für Schwangere und nach der Geburt vorgesehen? Schon vor der Geburt gehen Schwangere zum Arzt zu verschiedenen Kontrollen und machen bestimmte Blutuntersuchungen, die dann in dem Pass eingetragen und bestätigt werden. Dies bleibe auch nach der Umstellung von Mutter-Kind-Pass auf Eltern-Kind-Pass so, wie der Chefarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Dr. Andreas Krauter, im Gespräch mit Raphaela Scharf ausführt.

Auch nach der Geburt ist es dann notwendig, dass verschiedene spezielle Untersuchungen gemacht werden, so Dr. Krauter. Dazu zähle neben einem Hüftultraschall in der ersten Lebenswoche des Säuglings und einer Kontrolluntersuchung mit 6 bis 8 Wochen unter anderem auch orthopädische Untersuchungen, bei denen am Ende des ersten Lebensjahres und im zweiten Lebensjahr geschaut wird, ob die Gelenke usw. richtig stehen - und wenn notwendig Maßnahmen ergriffen werden können, weiß der Experte.

Hinzu kommen zudem die regelhaften Besuche beim Kinderarzt, wo geschaut werde, ob das Kind eine normale Entwicklung hat: also ob das Größenwachstum in Ordnung und die Aufmerksamkeit entsprechend ist. Dabei werde Dr. Krauter zufolge auch nachgefragt: Wie geht es mit dem Schlafen? Wie geht es mit Essen und Trinken usw.? Untersucht wird auch, ob in diesem Zeitraum der ersten beiden Lebensjahre die Ausbildungen der verschiedenen Sinnensorgane passt. Zudem ist eine augenfachärztliche Untersuchung erforderlich, eine weitere im zweiten bis dritten Lebensjahr, ergänzt der ÖGK-Chefarzt.

Insgesamt vier bis fünf Besuche beim Kinderarzt sieht der Eltern-Kind-Pass alleine im ersten Lebensjahr vor, „um die normalen Entwicklungsuntersuchungen zu machen“, so Dr. Krauter.

Wie schaut es mit den im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Impfungen aus? „Sie haben mehr oder weniger einen Fahrplan in der Hand“, betont Dr. Krauter, wie wichtig es ist, sich daran auch zu halten. Es sei jedenfalls gut, bestimmte Impfungen im vorgeschlagenen Zeitraum durchzuführen, damit die Kinder auch eine entsprechende Immunität entwickeln. „Weil das Kind natürlich noch nicht gegen alle Viren, Bakterien und andere Erreger gefeit ist“, so der ÖGK-Chefarzt. Das Kind nehme ein bisschen was von der Mutter mit und auch noch was von der Muttermilch über einen gewissen Zeitraum, doch im ersten Lebensjahr sei diese Immunität „mehr oder weniger aufgebraucht, und da muss dann die eigene Immunität aufgebaut werden“.

Junge Eltern haben heute - auch wegen geänderten Familienverhältnissen als früher mit kleineren oder oftmals sogar zerissenen Famielenverbänden- sehr viele Fragen, und die Kindermedizin ist bemüht, diese zu beantworten, merkt Dr. Krauter an. „Das ist aufwendig, dafür nimmt man sich auch Zeit, und man sollte diese Beratung annehmen“, so der ÖGK-Chefarzt, der zugleich darauf verweist, „dass wir gemeinsam mit den Ländern auch die frühen Hilfen anbieten, wo man auch auf solche Fragen zur Entwicklung oder zur Krankheit oder zu Sorgen bei Kindern zugreifen und sich informieren kann“.

Bis zu welchem Alter darf man mit seinem Kind zu einem Kinderarzt gehen, und muss man dann zu einem allgemeinen Mediziner wechseln? Diese Grenzbereiche beginnen beim 14 Lebensjahr, das Ende ist jedenfalls das 18. Lebensjahr - wobei es Dr. Krauter zufolge unter gewissen Umständen Sonderregelungen für eine Verlängerung um ein bis zwei Jahre gibt. Das Kind habe hier auch eine gewisse Selbstentscheidung über seine gesundheitlichen Schritte.

Welche nächsten Schritte setze ich bei Symptomen? Ist das ein Notfall? Muss ich ins Krankenhaus gehen? Kann ich in eine Ordination? Eltern können sich mit allen Fragen rund um die Uhr an die Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 wenden. Hat das Kind jedoch zum Beispiel einen schweren Sturz gehabt oder ist etwas in die Atemwege gekommen, dann sollte man ohne Zweifel sofort den Notdienst anrufen und das Kind in eine entsprechende Klinik bringen lassen. „Damit die Versorgung sichergestellt ist und nichts Schlimmes passiert“, gibt Dr. Krauter zu bedenken.

Auf den derzeit diskutierten Ärztemangel mit Blick auf die Kinderärzte angesprochen, sieht Dr. Krauter aktuell keinen Grund zur Beunruhigung. „Es ist nur unter Umständen manchmal schwierig, auch rasch zu einem Kinderarzt zu kommen, und darüber klagen ja die Menschen. Aber da muss man unterscheiden zwischen dem, was ist dringend notwendig, wenn jemand schwer krank ist; oder was ist eine Routineleistung für das Kind, die Zeit hat“, so der ÖGK-Chefarzt.

Ganz wichtig ist dem Experten zufolge auch, dass man mit einem guten Gefühl zum Kinderarzt geht. Ein gutes Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt des Kindes„ ist immer ganz wichtige Grundlage dafür, das eine gute Diagnostik und Therapie entstehen kann“, gibt Dr. Krauter abschließend zu bedenken.

 Entgeltliche Einschaltung
Entgeltliche Einschaltung
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading

Kostenlose Spiele