Gerichtsverhandlung

Schläge und Tritte: Hertha-Profi tut‘s „sehr leid“

Salzburg
28.09.2023 10:48

Weil er laut Anklage einen Pinzgauer bewusstlos geschlagen und dann auch noch brutal mit Fußtritten traktiert hatte, musste sich Marius Gersbeck am Donnerstag vor dem Salzburger Landesgericht verantworten. Dort entschuldigte sich der Hertha-BSC-Goalie persönlich beim Opfer. 

Der Torhüter vom deutschen Zweitligisten war im Rahmen eines Trainingslagers in Zell am See in eine Schlägerei verwickelt worden. Gersbeck hatte sich während dem Camp aus dem Hotel geschlichen, um mit mitgereisten Fans der Mannschaft feiern zu gehen. In einem Lokal kam es dann zu einer Auseinandersetzung mit einem 22-jährigen Pinzgauer, die am Ende komplett eskalierte. Auf Provokationen soll der Goalie mit Gewalt reagiert haben: Zweimal habe er seinem Kontrahenten ins Gesicht geschlagen, heißt es in der Anklageschrift. Nachdem das Opfer zu Boden gefallen war, soll Gersbeck nicht aufgehört und mit dem Fuß gegen den Pinzgauer getreten haben. Das Opfer erlitt mehrere Brüche im Gesichtsbereich.

Diversion mit Zahlung von 40.000 Euro
Am Donnerstag kam es im Verhandlungssaal zum Wiedersehen. Gersbeck zeigte sich einsichtig: „Ich bedauere den Vorfall. Es tut mit sehr leid.“ Anschließend hat er sich persönlich mit einem Handshake beim Pinzgauer entschuldigt. Und dieser nahm die Entschuldigung des Profikickers an. Aufgrund der Verantwortungsübernahme hat die Richterin eine Diversion mit einer Zahlung von 40.000 Euro angeboten.

Als der Angeklagte mit seinem Verteidiger die Zahlungsbestätigung der Richterin vorlegte, stellte sie einen Beschluss auf endgültige Einstellung des Verfahrens. Dabei betonte die Richterin: „Eine Diversion ist kein Freikaufen.“ Es sei eine gesetzliche Maßnahme, bei der auch bestimmte Voraussetzung erfüllt sein müssen, wie zum Beispiel eine Übernahme der Verantwortung und eine bereits erfolgte Wiedergutmachung. Zudem hatte es für Gersbeck in Form der Suspendierung durch seinen Klub Hertha BSC bereits disziplinarische Maßnahmen zur Folge gehabt. Für das Gericht waren daher alle Voraussetzung gegeben. „Ich hoffe, Sie hier nicht mehr wiederzusehen“, sagte die Richterin zum Abschluss.

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