Ein Werkstattmeister vergab leichtfertig Prüfplaketten und landete so vor Gericht in Vorarlberg.
Angeklagt ist der 36-jährige Mann wegen „Missbrauch der Amtsgewalt“. Ein Verbrechen, auf das der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von sechs Monate bis fünf Jahre vorsieht. Zum Fall: Ende Oktober ließ der Beschuldigte einen Pkw durch den TÜV, nachdem er am Fahrzeug anscheinend nur leichte Mängel festgestellt hatte.
Anders die Feststellungen des beauftragten technischen Gutachters. Der stellte Bremsmängel und Durchrostungen fest, also schwere Mängel. Sein Fazit: Das Auto wäre nicht mehr verkehrssicher gewesen und hätte nicht durch den TÜV kommen dürfen.
Eine milde Strafe
Wie konnte der Angeklagte die Mängel übersehen? „Zwischen Erkennen und Erkennbarkeit liegen Welten. Ein Sachverständiger kann eine Meinung zu Mängeln haben, jedoch nicht, ob der Angeklagte Mängel übersehen hat“, argumentiert Verteidiger Dietmar Fritz.
Der Angeklagte ergänzt: „Der Sachverständige hat den Dreck vom Auto weggekratzt und dadurch die schweren Mängel erst gesehen.“ Auf Anregung der Verteidigung einigt man sich auf ein diversionelles Vorgehen in Form einer Geldbuße über 800 Euro und 250 Euro Pauschalkosten. Nicht rechtskräftig.
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