Zunehmende Hitzewellen sind nicht nur für Arbeiter im Freien eine Herausforderung, auch in Innenräumen können hohe Temperaturen zur enormen Belastung werden. Doch wie warm darf es am Arbeitsplatz eigentlich sein und welche Verpflichtungen haben Arbeitgeber? Arbeiterkammer-Experte Wolfgang Nigitz klärt auf.
Die Temperatur am Arbeitsplatz hat einen großen Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperatur zu hoch ist.
Maximal 25 Grad
Die Firmenleitung ist aber verpflichtet, für eine geeignete Raumtemperatur zu sorgen. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Sind Klima- oder Lüftungsanlagen vorhanden, so sollen die 25° C möglichst nicht überschritten werden. Wenn das nicht der Fall ist, sind von Seite der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die dazu geeignet sind die Temperatur zu senken (z.B. nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster durch Rollos, Bereitstellung von Ventilatoren).
Bei der Verwendung von Klimaanlagen muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 70 % gewährleistet sein. Eine Verpflichtung zur Installation einer Klimaanlage oder zur Aufstellung von Klimageräten besteht für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber nicht. Bei Unklarheiten können sich Beschäftigte an den Arbeitnehmerschutz der AK Steiermark wenden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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