Wirbel um Haferdrink

AGES: „mlik“ könnte Konsumenten täuschen

Österreich
13.07.2023 16:16

Der Haferdrink eines österreichischen Unternehmens erregt aktuell den Unmut heimischer Landwirte. Denn die Firma aus dem Burgenland nennt ihre pflanzliche Milchalternative „mlik“, die AGES stellte hier eine „Irreführungsneigung“ fest und schießt nun ein Gutachten dazu nach. Eine Änderung der Verpackungsaufschrift muss allerdings jedes Bundesland gesondert anordnen. 

Die „mlik“ könne mit Milch von Tieren verwechselt werden, bestätigte die staatliche Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) eine erste Einschätzung nun in einem Gutachten, schreibt das Branchenblatt „Landwirt“ (online, kostenpflichtig). Dass „mlik“ aber anders heißen muss, müssen die Länder anordnen. Nur Wien hat das bisher getan, so das Fachmagazin.

„Phonetische Anlehnung an Milch“
Bei gewissen „mlik“-Packungen ist die Änderung laut dem Fachblatt mittlerweile, noch unabhängig vom Gutachten, schon erfolgt. Andere Hafermilch-Packerln mit „mlik“-Aufdruck sind aber noch im Umlauf.

Im Gutachten heißt es laut „Landwirt“: „Aufgrund der klaren phonetischen Anlehnung an den geschützten Begriff ,Milch‘ sowie durch zusätzliche Kennzeichnungselemente, welche diese phonetische Anlehnung nicht aufklären sondern noch zusätzlich verstärken, wäre aus Sicht der AGES in dem vorliegenden Einzelfall von einer Irreführungseignung auszugehen.“ Das Inverkehrbringen solcher Lebensmittel sei laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nicht erlaubt, so das Magazin.

Nur Wien schritt bisher ein
Wien handelt auf Basis des LMSVG: „Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden seitens des Marktamtes Wien nach dem Einlangen des Gutachtens der AGES zu unserer amtlichen Probenziehung Maßnahmen mit Fristsetzung gemäß § 39 LMSVG gesetzt“, zitiert das Magazin Alexander Hengl von der Magistratsabteilung 59 (Marktamt). Kurz gesagt: Die Aufmachung wird wohl zu ändern sein. Die anderen Bundesländer wollten zumindest vorerst nicht einschreiten, so das Blatt. Der Lebensmittelhandel wolle Anordnungen abwarten.

Der Debatte um die Benennung von pflanzlichen Produkten, die Milchprodukten nachempfunden sind, wurde bereits 2017 durch ein EU-Urteil entschieden. Damals urteilte der Europäische Gerichtshof, dass derartige Erzeugnisse nicht mehr unter Namen wie „Pflanzenkäse“, „Tofubutter“ oder auch „Sojamilch“ verkauft werden dürfen, da dies die Verbraucher irritieren könnte. 

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