Neun Monate bedingt wegen schweren Betrugs, obwohl der Schaden laut Anklage mehr als 430.000 Euro betrug - das Urteil über einen Ex-Priester (67) am Montag beim Prozess in Linz sorgte für viele Diskussionen. Die „Krone“ fragte beim Linzer Landesgericht nach.
Walter Eichinger, Vize-Präsident des Linzer Landesgerichts, erklärt, wie es zu diesem Urteilsspruch gekommen ist: „Der ehemalige Pfarrer ist von allen angeklagten Fakten vom Jahr 2020 bis Mitte März frei gesprochen worden, weil für diesen Zeitraum kein Schädigungsvorsatz feststellbar war. Er war in Wirklichkeit von seinem ehemaligen Schützling selbst verschaukelt worden, glaubte bis dahin, dass die gesamte Geldsumme, die er sich für den Zweitangeklagten bei verschiedenen Menschen ausgeborgt hatte, auch zurückbekommen werde.“
Geständnis als Milderungsgrund
Erst für den Zeitraum von März bis August 2022 – da flog der Betrug endlich auf – nahm das Gericht eine gewisse Absicht an. „Doch die Schadenssumme ist dadurch weit unter die juristische Grenze von 300.000 Euro gefallen“, erklärt Eichinger die Milderungsgründe: „Er war geständig, unbescholten und hatte die Schulden teilweise zurückgezahlt.“









Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).