Eine 51-Jährige musste sich vor Gericht verantworten, weil sie mit 1,32 Promille in Dornbirn einen E-Biker angefahren hat.
„Ich war damals auf dem Frühschoppen. Wie viel ich dort getrunken habe, weiß ich nicht mehr. Ein paar saure Radler und Schnäpse werden es schon gewesen sein“, gibt die Angeklagte vor dem Richter zu Protokoll. Gegessen habe sie an dem Tag auch so gut wie nichts. Obwohl die 51-Jährige am späten Nachmittag schon einen sitzen hat, fährt sie mit dem Auto zu einem Bekannten. Bei der Kreuzung auf Höhe des Krankenhaus Dornbirn touchiert ihr Auto einen 35-jährigen E-Biker. „Es hat mich richtig weggeschleudert“, erinnert sich das Opfer, das sich bei dem Sturz einen Bruch des Ellbogens sowie zahlreiche Prellungen und Schürfwunden zugezogen hat.
Ein paar „Klopfer“ auf den Schock
Auf Nachfrage der Richterin, ob die Unglückslenkerin nach dem Unfall und vor Eintreffen der Polizei noch weiteren Alkohol getrunken hätte, gibt sie zu: „Ich war in Panik. Es kann schon sein, dass ich dann auf dem Parkplatz vielleicht noch ein oder zwei ’Klopfer’ getrunken habe. Ich hatte solche Fläschchen im Auto.“
Ich war in Panik. Es kann schon sein, dass ich dann auf dem Parkplatz vielleicht noch ein oder zwei ’Klopfer’ getrunken habe. Ich hatte solche Fläschchen im Auto.
Die Angeklagte
Der Alkoholtest ergibt den ernüchternden Wert von 1,32 Promille. Im Prozess bereut die Unfallfahrerin ihren grenzenlosen Leichtsinn und entschuldigt sich bei dem Opfer. Das rechtskräftige Urteil: Drei Monate Haft auf Bewährung und 3360 Euro Geldstrafe. Dem Opfer muss sie 500 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.








Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).