Viele Gemeinden verlangen eine Kaution für die Betreuung der Kinder in den Ferien. In Brunn am Gebirge gibt es aber das Geld nicht zurück, wenn das Kind krank ist. Nach vielen Beschwerden rudert man nun retour.
Wer seine Kinder in Brunn am Gebirge im Bezirk Mödling auch in den Sommerferien in den Kindergarten schicken möchte, der muss ordentlich Geld vorstrecken. Denn für die Betreuung sind 53 Euro pro Woche an Kaution zu hinterlegen. Hat der Sprössling den Kindergarten im angemeldeten Zeitraum besucht und sind die Betreuungskosten bezahlt, bekommt man die Kaution zurück. An sich nichts Ungewöhnliches, schließlich wird das Vorgehen allgemein vom Land empfohlen.
Jede Gemeinde kann das genaue Prozedere aber selbst bestimmen - und die Regelung in Brunn am Gebirge sorgt für Ärger. Genauer: Die Ausnahmen, bei denen die Kaution einbehalten wird, und die in einem Schreiben der Gemeinde erklärt sind. Eine davon treibt zahlreichen Eltern die Zornesröte ins Gesicht.
Bei Krankheit doppelten Ärger
Kann ein Kind nämlich aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen, gibt es kein Geld retour. „Fällt mein Kind im Sommer zwei Wochen wegen einer Krankheit aus, muss ich mir Urlaub nehmen und kann der Gemeinde noch 106 Euro bezahlen“, ärgert sich eine Mutter. Laut ÖVP-Gemeindeparteiobmann Oliver Prosenbauer gab es bereits viele Beschwerden. Er hat den Betroffenen Unterstützung zugesagt und einen Antrag im Gemeinderat angekündigt.
„Gibt Geld selbstverständlich retour“
Doch dieser dürfte aber gar nicht mehr notwendig sein. Denn laut SPÖ-Bürgermeister Andreas Linhart sei der Mitarbeiter mit dem Schreiben etwas über das Ziel hinausgeschossen. „Wenn das Kind nachweislich krank ist, gibt es selbstverständlich die Kaution retour. Das stellen wir gerade klar.“ Ziel der etwas höher angesetzten Kaution sei es lediglich, dass nicht Kinder für den ganzen Sommer angemeldet werden, dann aber nur zwei Wochen erscheinen. „Immerhin richten wir uns ja mit dem Personal nach der Zahl der Anmeldungen. Wenn aber jemand krank geworden ist oder sich ein Bein bricht, ist das freilich was anderes“, so Linhart.
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