Im Zivilverfahren gegen einen falschen Zahnarzt aus Vorarlberg sind in der Verhandlung in Feldkirch neue Beweismittel aufgetaucht. Ob diese echt sind, muss erst geprüft werden.
Ausschlaggebend für die Tagsatzung war die Verhandlung Anfang dieser Woche am Landesgericht Feldkirch. Der beklagte „Zahnkünstler“ hatte nämlich behauptet, die 52-jährige Klägerin am 27. Dezember 2018 gar nicht behandelt zu haben. Als Beweis dafür legte er dem Gericht zahlreiche Handyfotos vor, die ihn in der südafrikanischen Hauptstadt Cape Town zeigen. Mal bei einer Party, dann wieder bei einem Dinner und auch in der Praxis eines angeblichen Zahnarztfreundes. Mit von der Partie auch ein als Zeuge geladener Mitarbeiter und bester Freund des Beklagten.
Wurden die Bilder manipuliert?
„Wir waren von Mitte Dezember 2018 bis Anfang Jänner 2019 in Kapstadt. Teils beruflich, teils privat“, so der Zeuge. Doch daran erinnern, in welchem Hotel sie gewohnt haben, kann er sich nicht. Auch nicht daran, wie die beiden Mitarbeiterinnen auf dem Beweisfoto heißen. Weshalb der Klagsvertreter von einer Manipulation der Bilder spricht. „Es ist einfach auf dem Handy Ort und Datum des gemachten Fotos zu ändern.“ Um zu zeigen, wie leicht das geht, legt er der Richterin den Ausdruck eine entsprechende Anleitung aus dem Internet vor. Ein IT-Gutachter soll nun klären, ob die Fotos manipuliert wurden oder nicht. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch aus.
Unterdessen hat auch der als Zeuge geladene Büroleiter der Zahnärztekammer bestätigt, dass Diplome aus Drittstaaten zuerst bei der Zahnärztekammer zugelassen werden müssen. Und das sei in dem Fall nicht passiert. Der Beklagte hatte in der Verhandlung am Montag Urkunden, Studienabschlüsse und Professuren aus Indien, Zypern und Südafrika vorgelegt, die ihn als Zahnarzt ausweisen.
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