„Erben auch Schulden, von denen Sie nichts wissen“
Der Erbrechtsstreit rund um Niki Lauda hat das Thema Erben zurück in das Bewusstsein der Menschen gerückt. Der letzte Wille einer Person ist nicht selten Grund für Streit in der Familie - und da fliegen durchaus mal die Fetzen. „Es gibt kein anderes Rechtsgebiet, wo so viele Familien daran zerbrochen sind“, sagt Rechtsanwalt Vincent Schneider. Für Moderatorin Conny Winiwarter Grund genug, einmal genauer nachzufragen.
„Es kann unlustig sein“, bringt es der Erbrechts-Experte auf den Punkt. Ein Testament ist aber nicht für jeden nötig. Schneider: „Der erste Schritt sollte sein, sich zu überlegen, was passiert denn, wenn ich eben kein Testament habe.“ Dann bekommt der Ehepartner ein Drittel, der Rest wird auf die Kinder aufgeteilt. Passt Ihnen diese Aufteilung nicht „brauchen Sie unbedingt ein Testament.“
„Lebensgefährten bekommen gar nichts“ Vor allem unverheiratete Paare sollten das Thema schnellstens besprechen: „Lebensgefährten erben nämlich per Gesetz gar nichts.“ Anders bei eingetragenen Partnerschaften: Diese sind der Ehe gleichgestellt. Mit einem Testament kann man dennoch im besten Fall über die Hälfte seines Vermögens frei verfügen - dieses also beispielsweise dem Tierschutzverein oder der besten Freundin vermachen.Dabei müssen Pflichteilsansprüche beachtet werden. Der Pflichtteil von Ehepartnern und Kindern ist die Hälfte von dem, was sie nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
(Bild: krone.tv)
„Erben auch Schulden, von denen Sie nichts wissen“ „Echtes Enterben geht nur, wenn beispielsweise ein Kind wegen einer schweren Straftat verurteilt worden ist“, nennt der Rechtsanwalt die bescheidenen Möglichkeiten des Enterbens. Doch nicht immer winkt das große Geld, wenn’s ums Erben geht: „Wenn Sie das Erbe antreten, erben Sie auch die Schulden. Auch die, von denen Sie noch nichts wissen, wie etwa Spielschulden“, klärt Rechtsanwalt Schneider auf. Auch Schulden, die später fällig werden, müssen dann von den Erben bezahlt werden.
„Jeder kann sein Testament zuhause selbst schreiben“ Für die Erstellung eines Testaments braucht es laut Schneider kein einschlägiges Wissen und auch keine Formeln: „Es muss nur irgendwo erkennbar sein, dass es der letzte Wille ist.“ Durchaus schaffbar also. Weitere Bedingung: Der gesamte Text muss eigenhändig verfasst und unterschrieben sein. Was es aber nicht braucht, ist ein Datum.
Viele weitere wichtige Infos, etwa was passiert, wenn nach dem Tod plötzlich ein weiteres Testament auftaucht, was ein Verlassenschaftskonkurs ist und was der skurrilste Fall des Anwalts war, sehen Sie im Video oben.
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