Demenzkranke gequält

Heimskandal in NÖ: Haftstrafen für drei Pfleger

Niederösterreich
30.03.2023 17:25

Drei teilbedingte Haftstrafen und einen Freispruch gab es nach sechs Verhandlungstagen beim heutigen Finale des Pflegeheim-Prozesses wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Quälens und auch sexuellen Missbrauchs am Landesgericht in St. Pölten.

Sechs Tage lang wurde verhandelt, während der Ermittlungen mehr als 100 Zeugen einvernommen. Im Prozess gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Pflegeheims in Sitzenberg-Reidling im Bezirk Tulln wurden nun die Urteile gesprochen: drei teilbedingte Haftstrafen und ein Freispruch. 

Die 46-jährige Erstangeklagte fasste 30 Monate, davon 20 Monate bedingt, aus. Der 36-Jährige wurde zu 24 Monaten, davon 16 auf Bewährung, verurteilt. Die 33-Jährige erhielt 21 Monate, davon 14 bedingt. Für die 39-Jährige gab es einen Freispruch. Nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe bestritten.

Medikamente eigenmächtig verabreicht
Die Beschuldigten im Alter zwischen 33 und 46 Jahren mussten sich unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Quälens und Vernachlässigung wehrloser Personen sowie sexuellen Missbrauchs von März 2020 bis März 2021 vor Gericht verantworten. Drei der Angeklagten wurden schuldig gesprochen, Bewohnern ohne medizinische Indikation eigenmächtig stark sedierende Medikamente verabreicht zu haben. Zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erfolgte ein Freispruch im Zweifel.

Vorfälle juristisch aufgearbeitet
„Als Unternehmen legen wir großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit den Bewohnern. Daher haben wir unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Konsequenzen gezogen, uns mit sofortiger Wirkung von den Mitarbeitern und die Vorwürfe zur Anzeige gebracht. Wir begrüßen, dass diese im Rahmen der Verhandlung ordentlich aufgearbeitet wurden und nun ein juristisches Ergebnis vorliegt. Die SeneCura Gruppe selbst war nicht angeklagt“, so eine Sprecherin von SeneCura in einer ersten Stellungnahme kurz nach der Urteilsverkündung.

Pflegeskandal im SeneCura kein Einzelfall
Ein ähnlicher Fall beschäftigte 2021 bereits das LG St. Pölten. Auch damals sollen vier Pfleger Bewohner des Heims Kirchstetten (NÖ) geschlagen, beschimpft und gequält haben. Der OGH hob diese Urteile jetzt wegen „Mängel in der Urteilsausfertigung“ teilweise auf.

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