Konkrete Richtlinien

Tirol: Neue Verordnung für rasche Wolfsentnahme

Tirol
28.03.2023 15:01

Ab dem 1. April ist eine neue Gesetzesnovelle gültig, die den Abschuss von sogenannten „Risiko- und Schadwölfe“ erleichtern soll. Dabei wurden auch Alpschutzgebiete definiert. Dennoch gibt es einige Richtlinien für Jäger.

Nach der Zustimmung im Feber-Landtag hat die Tiroler Landesregierung nun eine Verordnung erlassen, um den Abschuss von Wölfen und weiteren problematischen Beutegreifern zu erleichtern. Diese tritt mit 1. April in Kraft. Auch Alpschutzgebiete wurden dabei definiert.

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Die Entnahme ist etwa dann möglich, wenn ein Wolf wiederholt Weidetiere im Alpschutzgebiet angreift.

LHStv Josef Geisler

Genau bedeutet das, dass die 2100 Almen einem Kriterienkatalog zufolge nicht schützbar seien. Deshalb habe man konkrete Richtlinien erarbeitet. „Die Entnahme ist etwa dann möglich, wenn ein Wolf wiederholt Weidetiere im Alpschutzgebiet angreift“, erklärte LHStv Josef Geisler. Auf Almen wäre etwa die Vertreibung von Wölfen nicht zielführend, der Abschuss solle deshalb erleichtert werden.

Genehmigungen klar definiert
Entnahmen durch Jäger sind jedoch nur dann erlaubt, wenn ein Wolf wiederholt Weidetiere im Alpschutzgebiet angreife. Eine entsprechende Abschussgenehmigung werde nur dann erlassen, wenn bei einem Angriff mindestens fünf Schafe oder Ziegen getötet, oder zumindest ein Rind, Pferd oder Esel getötet oder verletzt werde. Die Genehmigung sei für höchstens acht Wochen und innerhalb eines 10-Kilometer-Radius gültig.

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