Mit Abmahnungen der Bundeswettbewerbsbehörde kamen fünf Rieder Kebab-Wirte davon, die sich punkto Preisgestaltung abgesprochen hatten.
Ein Rieder Kebab-Betreiber hatte Anfang Jänner einem lokalen Wochenblatt sein Leid mit den gestiegenen Energiepreisen geklagt und gesagt, er habe sich mit seinen vier Kollegen abgesprochen, dass der Kebab nun bei allen sechs Euro kosten werde. Die Bundeswettbewerbsbehörde ging dem routinemäßig nach. Es war ersichtlich, dass mehrere Speisen zum selben Betrag angeboten wurden. Kebab, Burger, Pizzen waren teilweise gleich ausgepreist. Den Geschäftsinhabern wurde jeweils ein Abmahnungsschreiben übermittelt. Dabei wurde klargestellt, dass Absprachen untersagt sind.
Vom Verdacht der Absprachen waren insgesamt fünf Gastronomiebetreiber betroffen. Ihre Geschäftsräumlichkeiten sind nur wenige Gehminuten von einander entfernt. Es war ersichtlich, dass mehrere Speisearten zum selben Betrag angeboten wurden. Kebab, Burger, Pizzen udgl. waren teilweise gleich bei den Gastronomiebetrieben ausgepreist.
„Den Geschäftsinhabern wurde jeweils ein Abmahnungsschreiben übermittelt. Dabei wurde ausdrücklich klargestellt, dass Preisabsprachen, Kunden- und Marktaufteilungen sowie auch der Austausch wettbewerbssensibler Informationen nach dem Kartellgesetz untersagt sind“, so die Bundeswettbehörde: „Verdichteten Verdachtsmomenten auf Kartellierung hat die BWB auch bei klein strukturierten Märkten standardmäßig nachzugehen, kann aber bei Abstellung von der Beantragung von Bußen absehen.“
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