Ein Ex-Ehepaar aus der Steiermark führt einen erbitterten Kampf ums Haustier. Doch wer bekommt „Felix“? Ein Kater aus der Steiermark beschäftigte nun sogar den Obersten Gerichtshof in Wien.
„Felix“ (Name geändert) ist ein „Scheidungsopfer“. Seine Besitzer trennten sich im Dezember 2021. Die Ehefrau nahm das Haustier bei ihrem Auszug aus der Wohnung heimlich mit. Das Erstgericht aber wies das Tier dem Ehemann zu und begründete dies so: Der Mann habe bei dem anfangs „sozial auffälligen“ Kater „Erziehungsarbeit“ geleistet und mit ihm gespielt.
Fall beschäftigt Gerichte schon lange
Die Frau, die das Tier etwa fütterte, bekämpfte das Urteil. Mit Erfolg. Das Rekursgericht hob den Beschluss wieder auf. Im Verfahren sei zu klären, „zu welchem der beiden Besitzer der Kater eine stärkere emotionale Bindung habe“, hieß es.
Gegen dieses Urteil wiederum legte der Mann Rechtsmittel ein, weshalb „Felix“ nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) zum Thema wurde. Der gab in seinem Urteil dem Herrchen recht.
Vorliebe des Tieres nicht von Bedeutung
Zurück zum Start, es muss neu verhandelt werden. Für Kater „Felix“ wenig zufriedenstellend. Zumal der OGH in seiner rechtlichen Begründung festhielt: „Haustiere sind für die nacheheliche Aufteilung wie eine Sache zu behandeln.“ Entgegen dem Rekursgericht kommt es laut dem Höchstgericht nicht darauf an, zu welchem Ehepartner das Tier die engere Beziehung hat.
Die Gefühle von „Felix“ spielen also bei der Entscheidung, wo er bleiben soll, doch keine Rolle. Wobei spannend gewesen wäre, wie das Gericht diese hätte feststellen wollen. Für seinen Verbleib ausschlaggebend ist laut OGH vielmehr, ob der Mann oder die Frau die größere gefühlsmäßige Bindung zu „Felix“ hat.
„Für die Abwägung, welcher Ehegatte eine intensivere Bindung zu einem Tier hat, kann auch die während der Ehe erfolgte Sorge für dieses berücksichtigt werden“, schreibt der OGH in seiner Entscheidung. Von diesem Grundsatz wäre nur abzusehen, „wenn dies mit dem Tierschutz unvereinbar wäre“.










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