Beim Bau von Luxusresidenzen in Tirol wollte sich der deutsche Geschäftsführer bereichern. Die Finanz deckte den Betrug auf, 373.000 Euro sind nachzuzahlen, ein Strafverfahren wird geprüft.
Fünf Luxuschalets baute in den Jahren 2010 und 2011 eine GmbH in einer Gemeinde im Tiroler Unterland. Der Gesellschafter und Geschäftsführer nahm daraufhin für sich und seine Ehefrau - die Prokuristin - verdeckte Gewinnausschüttungen in Form großzügiger Zuwendungen vor. Darüber hinaus hat man die Umsatzsteuer nicht abgeführt. Letztlich wurde dem mutmaßlichen Betrüger eine Bescheidbeschwerde zum Verhängnis.
Bescheidbeschwerde ging nach hinten los
Das Finanzamt Österreich wurde auf den Fall im Laufe der Jahre wegen nicht abgegebener Steuererklärungen aufmerksam. Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen hat die Finanz die Umsatz- und Körperschaftssteuer für 2016 und 2017 geschätzt. Die Firma reichte daraufhin einen Antrag auf Aufhebung sowie eine Bescheidbeschwerde ein – ein schwerer Fehler!
Denn bei der Prüfung fielen fragwürdige Finanzierungen der Errichtungskosten durch deutsche Geldgeber und den Geschäftsführer auf. Auch hatte der Gesellschafter für sich und die Gattin hohe Beträge unter Aufwandspositionen verrechnet – darunter sein Gehalt. Das deklarierte er freilich nicht in seiner Einkommenssteuererklärung. Mit derselben Masche wollte er schon die deutsche Finanz bei einem Bauprojekt jenseits der Grenze betrügen.
Solche Betrugsdelikte schwächen den Wirtschaftsstandort. Deshalb gehen wir entschlossen vor.
Finanzminister Magnus Brunner
Riesengeldstrafe droht
Die Sache ging gründlich schief: Jetzt musste er 373.000 Euro nachzahlen. Zudem wird die strafrechtliche Seite geprüft. Vorsätzliche Abgabenhinterziehung sieht eine Geldstrafe bis zur doppelten Höhe des Hinterziehungsbetrags vor.
„Solche Betrugsdelikte schwächen den Wirtschaftsstandort. Deshalb gehen wir entschlossen vor“, sagt Finanzminister Magnus Brunner. Er gratuliert den Mitarbeitern des Finanzamts zu diesem Erfolg.
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