Wahl 2023

In 95 Tagen wählt das Land seine Vertreter

Salzburg
18.01.2023 10:30

Morgen ist der erste wichtige Stichtag für die Landes-Wahl im April. Es entscheidet sich, wer seine Stimme abgeben darf.

Am 23. April wählen die Salzburger ihre neuen Vertreter im Landtag und somit auch eine neue Regierung. Bereits morgen ist das erste wichtige Datum in Richtung des Urnengangs. Denn mit dem Stichtag entscheidet sich, wer in Salzburg in welcher Gemeinde seine Stimme abgeben darf. Die Voraussetzungen sind klar: Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Bundesland und einem Mindestalter von 16 Jahren dürfen wählen. Ebenso Auslands-Salzburger die nicht länger als zehn Jahre aus Österreich weggezogen sind. Insgesamt werden es rund 400.000 Bürger sein.

Meisten Stimmen gibt es im Flachgau zu holen
Die meisten kommen dabei aus dem Flachgau. Rund 29 Prozent der Wahlberechtigten entfallen auf den größten Bezirk. Die Landeshauptstadt folgt mit einem Viertel der Stimmen. Somit entfallen mehr als die Hälfte der Wähler auf den Zentralraum.

Die Stimmenauszählung am Wahltag ist dann eine Herausforderung für die Gemeinden. „Wir starten auch schon mit den ersten Einschulungen dazu und erstellen zeitgleich einen Leitfaden für die Gemeinden, damit nicht nur die Vorgehensweise am Wahltag, sondern auch in den Wochen bis zum 23. April so klar wie möglich ist“, sagt Elisabeth Sikora vom Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft.

(Bild: Honorar)

Besonders interessant ist der angepeilte Termin für die Ausgabe der Wahlkarten. Die Stimmabgabe vor dem Wahltag per Post wird von Wahlgang zu Wahlgang beliebter, hat aber in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt. Auch wenn man bis zum 20. April eine Wahlkarte beantragen kann, ist es ratsam das ehestmöglich, am Besten schon ab dem 20. März, zu machen.

Wie berichtet haben bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl einige Karten nicht den Weg zu den Bürgern gefunden. Interessant: Anders als bei Wahlen zum EU-Parlament und bei Gemeindewahlen sind EU-Bürger am 23. April nicht wahlberechtigt.

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