In der Steiermark

Jedes Osterfeuer muss künftig angemeldet werden

Steiermark
17.01.2023 16:02

Diese Verordnung birgt Zündstoff: In der Steiermark muss künftig jedes Brauchtumsfeuer, etwa zu Ostern oder zur Sommersonnwende, vier Tage vorher gemeldet werden. Zudem muss vor dem Entzünden das Material noch einmal kontrolliert werden.

Vielen Steirern ist ihr Osterfeuer heilig. In den von Feinstaub besonders belasteten Gemeinden vor allem südlich von Graz ist das Brauchtum aber schon seit Jahren stark eingeschränkt. Nun plant die Landesregierung neue Regelungen auch für alle anderen Regionen.

Konkret sind dort Brauchtumsfeuer zwar weiterhin auch auf jedem Privatgrund erlaubt. Allerdings müssen sie allgemein zugängliche, öffentliche Veranstaltungen sein - und daher spätestens vier Tage vorher der Gemeinde gemeldet werden. Anzugeben sind Name, Adresse und Telefonnummer einer verantwortlichen Person.

Kontrolle vor Entzünden vorgeschrieben
Ebenfalls neu: Vor dem Entzünden des Feuers muss das Material noch einmal kontrolliert, sprich umgeschichtet werden. Damit sollen Kleintiere, die sich oft im Haufen verkriechen, geschützt werden. Und auch das Verbrennen von unerlaubtem Material soll so eingeschränkt werden.

Fakten

  • In Graz sind sämtliche Brauchtumsfeuer untersagt.
  • In folgenden Gemeinden gibt es nur je ein Brauchtumsfeuer: Feldkirchen, Gabersdorf, Gössendorf, Gralla, Hart, Hausmannstätten, Kalsdorf, Lang, Lebring-St.Margarethen, Premstätten, Tillmitsch, Wagna, Wundschuh.
  • Jeweils zwei Feuer erlaubt sind in Fernitz-Mellach, Raaba-Grambach und Seiersberg-Pirka, vier sind es in Straß. 
  • Nur in einigen Ortsteilen Beschränkungen gibt es in Leibnitz, St. Veit/Südstmk und Wildon.

Die Landesregierung schickt die entsprechende Verordnung nun in Begutachtung. Stellungnahmen können eingebracht werden. Noch rechtzeitig vor Ostern sollen die neuen Regeln in Kraft sein.

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