Vogelgrippe-Prävention

Ab Montag gilt wieder Stallpflicht für Geflügel

Kärnten
05.01.2023 14:00

Auch in Kärnten gilt ab Montag wieder die Stallpflicht für Geflügel. Betriebe mit Tieren ab 50 Stück müssen ihr Geflügel einsperren.

Am 30. Dezember 2022 wurde im Bundesland Wien ein Fall von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI) bei einem Schwan festgestellt, seitdem mehren sich die Nachweise bei tot aufgefundenen Wildvögeln auch im Bundesland Niederösterreich. Zuvor wurde laut AGES am 9. November 2022 ein Ausbruch in der Steiermark bestätigt.

Vogelgrippe:

Die Vogelgrippe ist für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich.  Menschen und andere Säugetiere (u. a. Schweine, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze) können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit aviären Influenza-Viren infizieren. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich. Die Inkubationszeit beträgt ein bis drei Tage.

In jenen Regionen, die bereits jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf weiteres in geschlossenen - zumindest überdachten -  Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll in den kommenden Tagen erlassen werden.

Auf Sicherheitsmaßnahmen achten
Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass wird auch darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Auch die Landwirtschaftskammer Kärnten wird am Montag eine Verordnung veröffentlichen. Für Landesveterinär Holger Remer gilt die Verordnung schon jetzt: „Es werden erneut 64 Gemeinden betroffen sein. Amtstierärzte und Behörden werden dementsprechend informieren.“

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