Bagger traf Leitung

Polier nach tödlicher Gasexplosion verurteilt

Niederösterreich
24.11.2022 13:38

Kurz vor dem Wochenende rammte ein Bagger bei Kanalbauarbeiten im niederösterreichischen Dürnkrut im März eine Erdgasleitung. Die Arbeiter verabsäumten, die EVN zu verständigen. An den Folgen der Explosion, die zwei Tage später ein Haus in Schutt und Asche legte, erlag eine Frau ihren schweren Verbrennungen. Der diensthabende Polier stand nun vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Der Herr B. ist auch ein Mensch. Er muss sich hier strafrechtlich verantworten, aber er muss nicht zu Kreuze kriechen. Es ist nicht im Sinne des Verfahrens, dass man ihm moralisch Vorwürfe macht“, unterbrach Richterin Monika Zbiral am Landesgericht Korneuburg den Privatbeteiligtenvertreter, nachdem dieser dem Angeklagten vorgeworfen hatte, sich „zu flapsig“ zu verantworten.

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Nach dem Vorfall mit dem Bagger kontrollierten wir die Stelle mehrmals. Das Rohr war gebogen, aber wir haben keinen Riss gesehen.

Der Polier dachte, sie hätten Glück gehabt.

Gas trat in Wohnhaus ein
Der Anlass, der Herrn B. vor Gericht brachte, ist ein tragischer. Am 11. März war er verantwortlicher Polier auf jener Baustelle in Dürnkrut (NÖ), auf der ein Bagger im Erdreich bei Kanalgrabungsarbeiten eine Gasleitung traf. Zwei Tage später kam es zu einer verheerenden Explosion in einem nahegelegenen Haus, in welches das ausgetretene Gas eingedrungen war. Eine 66-jährige Bewohnerin war nach der Detonation zunächst ansprechbar, verstarb jedoch am 27. April an den Folgen der schweren Brandverletzungen.

„Aufgrund der eindeutigen Beschädigungen hätte der Angeklagte vorschriftsgemäß die EVN rufen müssen“, erklärte der Staatsanwalt, warum dem 53-Jährigen grob fahrlässige Tötung vorgeworfen wird - bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

„War leider ein Fehler“
„Nach dem Vorfall mit dem Bagger kontrollierten wir die Stelle mehrmals. Das Rohr war gebogen, aber wir haben keinen Riss gesehen. Wir haben auch nichts gerochen und auch kein Zischen gehört“, verantwortete sich der gelernte Maurer Tatsachen-geständig. „Daher sind wir davon ausgegangen, dass wir Glück hatten und nichts passiert ist. Das war leider ein Fehler“, meinte er. Tatsächlich trat das Gas nicht an der getroffenen Stelle aus, sondern rund drei Meter davon entfernt an einem T-Stück.

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Ein EVN-Mitarbeiter hätte auch Messungen an der angrenzenden Armatur, sprich der Abzweigstelle, durchgeführt.

Ein Experte der EVN wurde als Zeuge gehört.

„Innerhalb von einer Stunde ist es gewährleistet, dass wir vor Ort sind“, meinte ein als Zeuge geladener Experte der EVN. „Ein Mitarbeiter hätte auch Messungen an der angrenzenden Armatur, sprich der Abzweigstelle, durchgeführt.“ Dies blieb am 11. März leider aus.

Acht Monate und Geldstrafe
Frau Rat verurteilte den Angeklagten - nicht rechtskräftig - im Sinne der Anklage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und zu einer Geldstrafe von 5400 Euro. Es sei Freitagnachmittag gewesen und die Arbeiter wollten nach Hause. „Wenn Sie die EVN gerufen hätten, hätte das noch Stunden dauern können“, begründet die Richterin die grobe Fahrlässigkeit. Herr B. muss sich noch auf zivilrechtliche Verfahren gefasst machen. 

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