Bei der Salzburger Patientenanwaltschaft trudeln schon die ersten Anfragen der Eltern ein.
Durch die HPV-Impfung haben 33 Kinder einen völlig anderen Wirkstoff bekommen als eigentlich ausgemacht – und auch mit den Eltern abgestimmt. Das lässt die Wogen hochgehen. „Es haben sich bei uns besorgte Eltern gemeldet, die wir natürlich umfassend beraten“, erklärt die Salzburger Patientenanwältin Isabel Rippel-Schmidjell. Sie hat sich auf Medizinrecht spezialisiert.
Zu den verwechselten Impfstoffen sagt die Juristin folgendes: „Tatsache ist, dass mit der Verwechslung des Impfstoffes bei der besagten Schulimpfung ein grobes Versehen des Arztes vorliegt. Es ist eine Impfung mit einem Off-Label-Impfstoff ohne Zustimmung der Eltern erfolgt.“.
Einzelfälle müssen geprüft werden
Ob rechtliche Schritte nun Sinn machen und wie aussichtsreich ein juristisches Vorgehen gegen die Impfärztin ist, kommt laut Isabel Rippel-Schmidjell auf den jeweiligen Fall an. „Ein Schadenersatzanspruch besteht grundsätzlich, wenn wirklich ein Schaden eingetreten ist. Hier muss im Einzelfall geprüft werden ob es bei den Kindern zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen ist. Zudem muss der Zusammenhang mit dem Impfstoff auch nachgewiesen werden“.
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