Grausamer Fall von Tierquälerei in Niederösterreich: Im April wurde „Liam“ gefesselt und geknebelt tot in einem Brunnen in Altlengbach gefunden. Schnell geriet die Lebensgefährtin des Hundebesitzers unter Verdacht. Nun musste sich die 48-Jährige vor Gericht verantworten.
Im April sorgte die Schreckensmeldung über einen toten Hund in einem Brunnenschacht in Niederösterreich für blankes Entsetzen. Das Tier war in sieben Metern Tiefe gefunden worden - an den Vorder- und Hinterbeinen mit Klebeband und Spagat gefesselt, die Schnauze war zusammengebunden. Die Lebensgefährtin des Hundebesitzers gab an, der Vierbeiner sei entlaufen und sie hätte drei Tage lang, gemeinsam mit ihrem Partner, nach dem Border-Collie-Mix gesucht. Schließlich machte der 36-Jährige den grauslichen Fund im Hausbrunnen.
Lebensgefährtin unter Verdacht
Im Zuge der Ermittlungen geriet die 48-Jährige schnell selbst ins Visier der Kriminalisten. So wurden im Haus des Paares nach der Tat ein Klebeband und Spagat sichergestellt. Wegen des bevorstehenden Umzugs, argumentierten die beiden. Doch immer mehr verstrickte sich die Frau in Widersprüche. Nun musste sie sich wegen Tierquälerei am Landesgericht St. Pölten verantworten. „Nicht schuldig“, plädierte sie gleich zu Beginn der Verhandlung. Sie könne sich das alles nicht erklären, beantwortet sie die Fragen des Richters nur sehr vage.
Immer wieder bringt sie eine fremde Person ins Spiel, die dafür verantwortlich sein soll. Für sie sei es ein ganz normaler Tag gewesen, sie hätte „Liam“ zweimal gefüttert, sie hätten gespielt, gegen 19.30 Uhr wäre er dann plötzlich nicht mehr auffindbar gewesen. Den im Zuge eines Privatgutachtens festgestellten „gänzlich leeren Magen“ des Hundes kann sie nicht erklären.
Im Zuge der Suchaktion tischte die Angeklagte auch den Nachbarn unterschiedliche Versionen zum Verschwinden des Border-Collie-Mix auf. Auch die Möglichkeit, dass „Liam“ gefesselt und geknebelt unbemerkt von einem Fremden in den Brunnenschacht geworfen worden sein soll, schien dem Richter nicht glaubwürdig. Immerhin handelt es sich dabei um einen massiven Schacht mit Betondeckel, der zur Seite geschoben wurde.
Möglicher Strafrahmen bis zu zwei Jahren
Für den Richter handelte es sich bei der grausamen Tat um eine „Kurzschlusshandlung“ im Ausnahmezustand. Die Beweislage sei eindeutig. Er verurteilte die 48-Jährige zu sieben Monaten bedingter Haftstrafe - nicht rechtskräftig.
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