Wer macht die Gesundheitspolitik in der Steiermark? An vorderster Front steht seit 2020 die GVG. Nie gehört? Wer hinter dem weitgehend unbekannten Gremium steckt.
Dass der Tag 24 Stunden hat, gilt scheinbar nicht für jeden: „Ich habe neben meiner Geschäftsführer-Tätigkeit bei der GVG auch noch die Leitung der Notfall- und Katastrophenmedizin des Landes über, und ja, auch der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin am LKH Wagna stehe ich vor“, sagt Klaus Pessenbacher zur „Krone“.
Die Gesundheitsversorgungs-GmbH (kurz GVG) wurde von Land, ÖGK und Gesundheitsfonds im Jahr 2020 gegründet, um - Zitat Pessenbacher - „die Basisversorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten“. Auch hier leistet man sich eine Doppelspitze: Dem Mediziner wurde Petra Zinell als kaufmännische Geschäftsführerin zur Seite gestellt.
268 Mitarbeiter im Gesundheitsressort
Dem Gesundheitsressort des Landes ist die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege sowie die Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung zugewiesen. „Insgesamt stehen aktuell 268 Mitarbeiter zur Verfügung“, heißt es dazu aus dem politischen Büro.
Wieso nicht diese Beamten die Aufgaben der GVG erledigen können? „Sowohl der Gesundheitsfonds als auch die GVG sind Einrichtungen, die als Joint Venture seitens des Landes und der Sozialversicherung zu betrachten sind. Die operative Umsetzung der Aufgabenbereiche als auch das gemeinsame Handeln von Land, Fonds und GVG werden im bundesweiten Vergleich als vorbildlich bezeichnet“, lässt Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß ausrichten. Alles klar?









Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).