Ein Hakenkreuz und die Zahlen „18“ und „88“ hat ein Karlau-Häftling (29) aus der Steiermark auf seinem Unterschenkel tätowiert. Deswegen muss er sich am Donnerstag vor dem Richter behaupten. Die Geschworenen halten den Mann für schuldig, er bekommt drei weitere Jahre Haft als Strafe - die Verteidigung meldet Nichtigkeit an, deswegen nicht rechtskräftig.
Groß, dunkler Bart, Ringe unter den Augen. Den Fuß hat der Angeklagte auf den Sessel gestellt, die Hose zum Knie heraufgezogen. „Da ist das verblasste Hakenkreuz, da die Zahlen“, sagt der 29-jährige Häftling in Richtung der Geschworenen. Richter Raimund Frei hat ihn dazu aufgefordert.
16 Jahre alt war der Österreicher, als er sich die Tattoos in der Jugendhaft selbst gestochen hat. Er soll sie offen getragen haben, mit kurzer Hose, er habe nationalsozialistisches Gedankengut propagiert und hasse Juden, wirft ihm Staatsanwalt Christian Kroschl vor.
„Ich war verzweifelt“
Der 29-Jährige sieht die Situation anders. Aus „Verzweiflung“ und „Ironie“ habe er sich die Tattoos gestochen, sagt er. „Ich habe gedacht, dass ich ein moderner Jude bin. So habe ich mich vom Staat damals behandelt gefühlt.“ Eben weil er als Jugendlicher im Maßnahmenvollzug landete. Richter Frei lässt das nicht gelten. „Aus Ironie oder zur Erheiterung lässt man sich eine Mickymaus stechen, aber kein Hakenkreuz.“
Deckte er die Tattoos ab - oder nicht?
Nach dem Stechen habe er realisiert, dass das „ein Blödsinn“ sei, sagt der Angeklagte. Er habe die Tattoos immer mit Pflastern abgedeckt. Ein Zeuge, sein Zellennachbar, sieht das anders. Er habe die Tattoos offen getragen. „Er war so stolz darauf, dass seine Großeltern Nazis waren.“
Sie verteidigen das Dritte Reich!
Zeuge zur Verteidigerin
Die Verteidigerin allerdings glaubt, der Zeuge habe einen „Racheakt“ gegen den Angeklagten geplant. Der Zeuge wirft der Frau einen Blick zu. „Wissen Sie, wen Sie da verteidigen?“, sagt der Iraner. „Sie verteidigen das Dritte Reich!“ Sie habe „Angst bekommen“, wird die Pflichtverteidigerin später in ihrem Schlussplädoyer sagen.
Geschworene sind sich einig
Das Urteil fällen die Geschworenen einstimmig: Der Mann ist schuldig nach dem Verbotsgesetz. Der Richter verhängt eine dreijährige Haftstrafe (nicht rechtskräftig). Die Verteidigung meldet Nichtigkeit an.








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