Steirische Änderung

Freitesten ab September nur noch in der Apotheke

Steiermark
30.08.2022 14:23

Wieder einmal gibt es eine gravierende Änderung im steirischen Pandemiemanagement: Corona-infizierte Personen können sich ab 1. September nicht mehr bei den Teststraßen des Roten Kreuzes freitesten, sondern nur noch bei den Apotheken. Der Überblick über das Infektionsgeschehen wird so für die Behörden noch schwieriger.

Seit 1. August gibt es in Österreich keine Absonderung für Corona-Infizierte mehr. Für sie gilt eine zehntägige Verkehrsbeschränkung, sprich: Sie dürfen das Haus bzw. die Wohnung verlassen, um etwa einzukaufen oder zu arbeiten. Sie müssen dabei aber stets eine FFP2-Maske tragen.

Wer positiv ist, muss das dennoch behördlich melden - über die Hotline 1450. Nach fünf Tagen kann man sich aus der Verkehrsbeschränkung freitesten. Doch das ist künftig nicht mehr bei den „Test-Drive-ins“ des Roten Kreuzes möglich, sondern nur noch in den Apotheken, wie das Pandemiemanagement des Landes Steiermark nun mitteilt. Wer sich freitesten möchte, muss also auf die fünf kostenlosen PCR-Tests pro Monat in den Apotheken zurückgreifen. Hat man diese bereits verbraucht, muss man für das Freitesten extra zahlen.

Überblick über Infektionsgeschehen noch schwieriger
„Eine Folge dieser Änderung ist, dass die Gesundheitsbehörden nun nicht mehr automatisch über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses informiert werden“, heißt es vom Land. Sprich: Der Überblick, wie viele Steirer gerade infiziert sind, wird noch schwieriger. Immerhin: Das negative Testergebnis kann auf der Webseite covid.stmk.gv.at hochgeladen werden, wenn es etwa der Arbeitgeber benötigt.

Sind damit die Teststraßen des Roten Kreuzes Geschichte? Nein, sie bleiben, Verdachtsfälle werden weiterhin bei ihnen abgeklärt.

Valneva-Impfstoff nun erhältlich
Eine weitere Änderung: Seit Dienstag ist auch der Impfstoff von Valneva in der Steiermark verfügbar - sowohl auf den 15 Impfstraßen des Landes als auch in den Ordinationen. Nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums wird er in zwei Dosen im Abstand von 28 Tagen verabreicht und ist derzeit für die Altersgruppe von 18 bis 50 Jahren zugelassen. Als dritte oder vierte Impfung kann Valneva noch nicht verwendet werden.

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