Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können nicht nur nervenaufreibend sein, sondern auch ganz schön ins Geld gehen - sollten diese vor Gericht landen. Der Rechnungshof prüfte die Situation der Innsbrucker wohnrechtlichen Schlichtungsstelle. Fazit: zu wenig effizient!
Wohnrechtliche Schlichtungsstellen sind Rechtsschutzeinrichtungen, deren Aufgabe es ist, Streitigkeiten in wohnrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich zu behandeln.
Für den Bürger ist das viel günstiger. So müsste man bei der Schlichtungsstelle in Innsbruck 17,50 Euro für die Amtshandlung und 6,50 Euro je positiven Bescheid sowie 3,20 Euro je Sichtvermerk zahlen, während man vor Gericht pro Verfahren 87 Euro hinblättern muss. Theoretisch. Der Rechnungshof (RH) kritisierte, dass die Stadt Innsbruck von Antragsstellern überhaupt keine Verwaltungsabgaben einhob, obwohl die Gemeinde eigentlich dazu verpflichtet wäre. Die Stadt nahm die Kritik an und möchte das nun ändern.
Mehr Schlichtungsstellen gefordert
Der RH sieht generellen Reformbedarf: Es wäre zu eruieren, in welchen Gemeinden solche Schlichtungsstellen benötigt werden. So standen im Mai 2021 den Bürgern österreichweit lediglich zehn zur Verfügung. Zum Vergleich: 1923 waren es noch 88.
Kritik für die Innsbrucker Schlichtungsstelle
In Innsbruck gibt es eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle, laut RH ist sie aber verbesserungswürdig, so kritisierte der Rechnungshof unter anderem:
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