BZÖ blitzt erneut ab

Für Ministerium ist das “Pilgerverbot” keine Verhetzung

Steiermark
03.08.2011 09:40
Ein steirischer Grundbesitzer hat - wie berichtet - seinen Pilgerweg für von Geistlichen geführte Jugendgruppen gesperrt. Er will damit den kirchlichen Umgang mit Missbrauchsfällen anprangern. Ein Fall, der auch international für Aufsehen sorgt und die Politik auf den Plan rief. Das BZÖ schrie "Skandal", aktivierte sogar das Parlament - und bekam nun auch vom Justizministerium eine Abfuhr: keine Verhetzung.

Sepp Rothwangl heißt der Mann, der mit seinen Pilgerverbots-Tafeln Kamerateams aus aller Welt in seinen Wald bei Mariazell lotst. Nur Kinder, die in Begleitung ihrer Eltern nach Mariazell wallfahren, lässt er passieren - Priestern und Ordenspersonal, die mit Kindern unterwegs sind, verweigert er das Betreten seines Grundstücks.

Berufsgruppen kann man nicht "verhetzen"
Das BZÖ ortete in der Aktion "Christenverhetzung" und schaltete, nachdem die Staatsanwaltschaft Leoben die Angelegenheit bereits zu den Akten gelegt hatte, das Parlament ein. Das Justizministerium prüfte den Fall und schickte dem Abgeordneten Gerald Grosz am Dienstag die entsprechende Anfragebeantwortung: Es könne keinerlei Verhetzung gegen Priester, Ordenspersonal und Kleriker vorliegen, zumal es sich dabei um Berufsgruppen handle - und diese wiederum keinerlei Verhetzungsschutz im Strafgesetzbuch genießen würden.

Für Grosz ist die Abfuhr freilich der nächste Skandal: "Justizministerin Karl ist auf beiden Augen blind und erklärt Vertreter des Christentums für vogelfrei - sie muss zurücktreten!"

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