Künftig strafbar

Schimpftiraden, Gaffer: Tirol will Retter schützen

Tirol
17.07.2022 14:15

In den vergangenen Wochen berichtete die „Tiroler Krone“ mehrmals über Feuerwehreinsätze, die von teils aufgebrachten und sogar rabiaten Passanten gestört wurden. Auch andere Blaulichtorganisationen haben mit verbalen Angriffen und Gaffern zu kämpfen. Wer einen Einsatz behindert oder die Einsatzkräfte filmt bzw. fotografiert, soll sich damit in Tirol künftig strafbar machen.

Gaffer und aggressive Passanten erschweren Einsatzorganisationen in Notfällen zunehmend die Arbeit. Damit die Helfer künftig nicht mehr behindert werden und auch keine ungewollten Fotos von ihnen entstehen, will die Tiroler Landesregierung jetzt regulierend eingreifen. „Mir fehlt jedes Verständnis, wenn Einsätze durch Schaulustige und ungeduldige Passanten behindert werden“, konstatiert Anton Mattle, Wirtschaftslandesrat und ÖVP-Spitzenkandidat für die kommende Landtagswahl.

Er fordert bei Einsätzen bestmöglichen Schutz und Unterstützung für verschiedene Einsatzorganisationen. Rückenwind bekommt er dabei von seinen VP-Parteikollegen LHStv. Josef Geisler und Landesrätin Annette Leja, zuständig für Feuerwehr bzw. Rettungswesen.

„Es benötigt Konsequenzen“
Mattle fordert: „Es benötigt Konsequenzen, wenn jemand bewusst den Weg zum Einsatzort versperrt.“ Er möchte Einsatzkräften daher die Möglichkeit geben, aufdringliche Personen vom Einsatzort wegzuweisen und entfernen zu dürfen.

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Ein Einsatz ist kein Spaß und gehört auch nicht von Schaulustigen fotografiert oder gefilmt.

Anton Mattle

Gleichzeitig sollen außerdem die Persönlichkeitsrechte von Einsatzkräften gestärkt werden. Mit einer rechtlichen Grundlage sollen Passanten verpflichtet sein, „alles zu unterlassen, was die Privatsphäre von im Einsatz Beteiligten unzumutbar beeinträchtigt“. „Denn ein Einsatz ist kein Spaß und gehört auch nicht von Schaulustigen fotografiert oder gefilmt“, ist Mattle überzeugt.

An Gesetzesinitiative wird gearbeitet
Laut ihm arbeiten LR Leja und LHStv. Geisler seit Wochen an einer entsprechenden Gesetzesinitiative. Man prüfe gemeinsam mit den Einsatzorganisationen entsprechende Möglichkeiten. Als Vorbild dient eine Persönlichkeitsschutz-Novelle aus Oberösterreich. Diese stellt das Gaffen und Behindern von Einsatzkräften – beispielsweise durch geparkte Autos – unter Strafe.

Dem Einsatzleiter von Rettung, Feuerwehr oder anderen Organisationen wird außerdem das Recht zugesprochen, Personen vom Einsatzort wegzuweisen.

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