Ein Antrag der Opposition in Zusammenarbeit mit dem Verein Weidezone, der das Problem eigentlich lösen sollte, wurde eingebracht. Doch die Landesregierung hat Hemmungen: Nun sind vorerst Experten am Zug.
Als 99. Punkt auf der Tagesordnung wurde im letzten Tiroler Landtag dieser Regierung „der Wolf verhandelt“. Der Verein Weidezone hatte sich mit der Opposition zusammengetan und einen Antrag formuliert. Dieser möchte Wald und Wiesen in drei Zonen aufteilen, in einer davon soll es jedenfalls möglich sein, den Wolf zu schießen. „Das Zonenmodell ist absolut sinnvoll. Wenn der Wolf in die Zone 3 kommt, dann ist er Wolf gewesen. Das ist nun einmal so“, sagte LA Markus Abwerzger (FP). Die Opposition kritisierte auch, dass das eingesetzte Fachkuratorium gar nichts weiter gebracht hätte. Selbst wenn man Problemwölfe zum Abschuss freigäbe, lasse sich schwer erkennen, ob es sich beim Wolf im Fadenkreuz um den „Täterwolf“ handle.
Verwässerter Antrag wird von Opposition kritisiert
Die Regierung hat den Antrag abgeändert. Das Ergebnis: Jetzt wird geprüft, was man gesetzlich machen kann, sodass es im Einklang mit der EU ist. LA Markus Sint (Liste Fritz) gab sich fassungslos, dass nun schon wieder nur geprüft werde. LA Dominik „glühender Europäer“ Oberhofer (Neos) erinnert daran, dass auch die EU Gesetze ändert, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind. „Und ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum man nicht die schwarz-grüne Bundesregierung oder die EU-Parlamentarierin Barbara Thaler (VP) in die Pflicht nimmt“, kritisiert auch LA Georg Dornauer (SP) die Regierung. Sint wandte sich außerdem direkt an die Bauern. „Ich appelliere an die wirklichen Bauern. Überlegt euch, wen ihr wählt. Es nützt nichts, wenn ihr jedes Mal das gleiche Kreuzerl bei der ÖVP macht, und euch dann wundert, wenn hier nichts weiter geht“, befindet er sich schon im Wahlkampf.
„Antrag ist ein Spiel auf Zeit und läuft ins Leere“
Auch der Verein Weidezone ist nicht einverstanden mit dem Abänderungsantrag: „Er ist ein Spiel auf Zeit und läuft ins Leere“. Die Vertreter fordern Schadensbegrenzung: „Die Opposition muss unbedingt die Möglichkeit erhalten, die Ausführung der Experten zeitlich zu überwachen und allenfalls Tempo einzufordern. Ebenso muss der Opposition zeitnah – alle vier Wochen – ein Bericht über den aktuellen Stand der Arbeiten gegeben werden.“ Der Antrag wurde angenommen - gegen die Stimmen der Opposition.
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