Das neue Tierschutzgesetz bringt zwar einiges an Licht, es bleibt aber auch weiterhin viel Schatten: So werden die emotional diskutierten Vollspaltenböden in der Schweinezucht zwar verboten - allerdings erst ab dem Jahr 2040 (!). Ab dem nächsten Jahr dürfen zwar keine derartigen Neuanlagen mehr errichtet werden, bestehende Stallungen können aber noch bis 2039 betrieben werden.
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