Mädchengang verurteilt

Besserung nach U-Haft hielt nur einen Monat lang

Oberösterreich
07.07.2022 07:00

Raub, Diebstahl und Urkungenfäschung - drei Mädchen, gerade einmal 17, 16 und 15 Jahre alt, mussten sich am Mittwoch in Linz vor Gericht verantworten.

Sie haben doch sicher auch dem Richter in Korneuburg erzählt, dass sie sich bessern werden“, fragte der Jugendrichter am Linzer Landesgericht eines der drei angeklagten Mädchen (15, 16 und 17 Jahre alt), die wegen mehrfachen Raubes in Wien und Linz, Diebstahls und Urkundenunterdrückung vor ihm Platz genommen hatten.

Überfall nach U-Haft
Die junge Angeklagte war von der U-Haft vorgeführt worden, im Gefängnis hatte sie den Schulabschluss gemacht. Draußen auf Bewährung hatte sie lieber mit der Lehrerin gestritten und einen Monat und einen Tag nach der Haftentlassung mit einer der anderen Angeklagten einen Überfall durchgezogen.

Alle drei schuldig gesprochen
Nur eine der Angeklagten bekannte sich als nicht vollumfassend geständig, wurde von ihren Bandenmitgliedern aber schwer belastet. Die Bitte um ein mildes Urteil, schmetterte der Richter höflich aber direkt mit „das können Sie sich abschminken“, ab. Die Urteile: Die 15-Jährige drei Monate unbedingt, die 17-Jährige sechs Monate bedingt (beide rechtskräftig); die 16-Jährige neun Monate unbedingt (nicht rechtskräftig).

MS

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