
Eine 79-Jährige Steirerin wurde von ihrer Hausbank bei einer Lebensversicherung über den Tisch gezogen. Das Institut muss den entstandenen Schaden nun ersetzen.
„Eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 35 Jahren ist kein passendes Anlageprodukt für eine fast 80-Jährige“, urteilt Sandra Battisti, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer klar. Und dennoch: Ein Berater ihrer Hausbank hat einer steirischen Pensionistin genau dazu geraten.
Der Mitarbeiter lockte seine Kundin mit dem Versprechen auf höhere Zinsen als bei ihrem aktuellen Sparbuch. Durch die Zusage, sie könne jederzeit abschlagsfrei über ihr Guthaben verfügen, brachte das Institut die Dame zum Abschluss der Lebensversicherung.
Böse Überraschung
Als sie nach zwei Jahren allerdings krank wurde und auf das investierte Geld zugreifen wollte, wurden lediglich 45.000 von 50.000 eingezahlten Euro ausbezahlt. Worüber die 79-Jährige nicht aufgeklärt worden war: Erst nach zehn Jahren Laufzeit war eine Behebung des Ersparten ohne Abschläge möglich.
Die Pensionistin wandte sich mit ihrem Anliegen an die Arbeiterkammer, die nun vor Gericht die ausständigen 5.000 Euro von der Bank erstreiten konnte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.















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