Prozess in Graz

Steirer schlug Ehefrau mit Hammer: 6 Jahre Haft

Steiermark
21.06.2022 14:01

Ein 43-jähriger Steirer hat sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Der Mann hatte seiner Ehefrau im Dezember 2021 mit einem Zimmererhammer auf den Kopf geschlagen. Der Verteidiger des Mannes sprach von einer Affekthandlung und plädierte auf versuchten Totschlag. Der Beschuldigte gestand die Schläge. Das Urteil: sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, nicht rechtskräftig.

Bis zur Tat im Dezember in der oststeirischen Gemeinde Ilz war der Angeklagte unbescholten. Vorherige Beziehungen und eine Ehe scheiterten, aber er kümmerte sich teils allein um die Kinder, schilderte er dem vorsitzenden Richter Christoph Lichtenberg und den Geschworenen.

Während Pandemie zurückgezogen
Nach einem Burn-out und der Corona-Pandemie zog er sich immer weiter zurück, verfiel offenbar in Depressionen. Er verlor einen Job und hatte finanzielle Probleme. Die Folge: Streit in seiner zweiten Ehe. Seit September hatte er Suizid-Gedanken. Im Dezember versucht er mehrmals, sich das Leben zu nehmen. Seine Frau, eine Krankenschwester, hielt ihn davon ab.

„Du gehörst abgestochen!“
Endgültig eskalierte die Situation, als das spätere Opfer auf Dating-Plattformen mit anderen Männern Kontakt aufnahm. „Er holte ein Messer, hielt es ihr an den Hals und sagte: ,Du gehörst abgestochen, du Drecksau‘“, berichtete die Staatsanwältin. Als der achtjährige Sohn der Frau ins Zimmer kam, habe der Angeklagte das Messer versteckt. Während die Mutter den Kleinen wieder ins Kinderzimmer brachte, schrieb der Beschuldigte mehrere Abschiedsbriefe.

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Ich liebe meine Frau, aber die Beziehung war Gift.

Der Angeklagte

Schließlich ging der Mann nach einem Streit, bei dem die Frau verletzt wurde, zu einer Brücke, um von ihr zu springen. Sie kam ihm jedoch nicht nach, weshalb er zum gemeinsamen Haus zurückkehrte. Er ging mit einem Hammer auf seine Gattin los und schlug ihr auf den Kopf.

„Glücklicher Zufall“, dass Frau lebt
„Damit hätte er sie töten können und er wollte das auch“, war die Staatsanwältin überzeugt. Laut dem Gerichtsmediziner war es „ein glücklicher Zufall“, dass keine lebensbedrohlichen Verletzungen aufgetreten sind, denn der Hammer traf eine dickere Stelle der Schädeldecke. Nur sechs Zentimeter daneben wäre die schwächste Stelle des Schädels, die Schläfe, gewesen.

„Ich liebe meine Frau noch immer, aber die Beziehung war Gift“, gab der Beschuldigte vor Gericht an. Er gestand sämtliche Schläge und Tritte, meinte aber auch, seiner Frau sei es gleichgültig gewesen, dass er sich umbringen wollte.

„Suizidale Krise“
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl sagte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einem „massiven Regungszustand in einer suizidalen Krise“ war. Seine Zurechnungsfähigkeit war daher deutlich reduziert, aber noch vorhanden. Angesichts der Vorgeschichte mit den mehrfachen Suizidversuchen meinte der Gutachter: „Hier hat jemand Hilfe gesucht, die er nicht erhalten hat.“

Am Nachmittag haben die Geschworenen entschieden: Sechs Jahre muss der Steirer ins Gefängnis. Er nahm das Urteil wegen versuchten Totschlags an, es ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden oder von Suizid-Gedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.

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