Flüge annulliert

Hunderte Passagiere am Salzburg Airport gestrandet

Salzburg
19.06.2022 11:04

Verpatzter Start in die Ferien für zahlreiche Passagiere am Flughafen Salzburg: Hunderte sollen dort am Sonntag aufgrund von gestrichenen Flügen gestrandet sein. Die Ausfälle betreffen Flüge der Lufthansa-Tochtergesellschaft Eurowings. Ein derartiges Chaos war bereits vorprogrammiert.

Bereits Anfang Juni war angekündigt worden, dass die AUA-Mutter Lufthansa und ihre Tochter Eurowings wegen Personalmangels im eigenen Haus sowie bei Boden- und Flughafendienstleistern Hunderte Flüge streichen muss.

So geschehen offenbar auch an diesem Wochenende. Wie der ORF Salzburg berichtet, seien bereits am Samstag Flüge von und nach Salzburg ausgefallen. Und auch am Sonntag standen offenbar zahlreiche Passagiere am Airport ohne Flug - wie es unter Berufung auf Augenzeugenberichte heißt, etwa 400 bis 500 Menschen, darunter auch Familien mit Kindern.

„Natürlich waren damit auch Urlauber oder Geschäftsreisende auf ihrer Heimreise betroffen“, erklärte Flughafen-Sprecher Alexander Klaus. Ausfälle gab es etwa bei den Flügen nach Köln und retour sowie Korfu und Kalabrien.

Bereits im Vorfeld war die Ausdünnung der Flugpläne seitens der Airlines angekündigt worden. Als Knackpunkt gelten Personalmangel und Engpässe bei Sicherheitskontrollen, Check-in und Flugzeugabfertigung. 

Rechte betroffener Fluggäste
Durch die europäische Fluggastrechteverordnung besteht für Passagiere ein Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten (etwa Verspätung oder Annullierung), außerdem entsteht gegebenenfalls ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung, heißt es dazu seitens der Agentur für Passagier- und Fahrgastrecht, kurz apf.

Passagiere haben etwa dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

In Fällen von Flugannullierung (bzw. Flugausfall) haben Passagiere die Wahl zwischen:

  • der Erstattung des Ticketpreises
  • dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze

„Wir empfehlen betroffenen Passagieren, denen nicht proaktiv eine alternative Beförderung angeboten wird, im ersten Schritt unbedingt das Flugunternehmen zu kontaktieren, bevor sie eigenständig Buchungen tätigen. Außerdem raten wir dringend dazu, Rechnungen und Belege unbedingt aufzubewahren und die Kosten möglichst gering zu halten, wenn sie am Ende tatsächlich selbst eine alternative Beförderung organisieren und bezahlen müssen“, so apf-Leiterin Maria-Theresia Röhsler.

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