Öffentlicher Garten

Wirbel in Graz um Uni-Experiment mit Genpflanzen

Steiermark
19.07.2011 14:42
Aufregung herrscht an der Universität Graz rund um ohne Genehmigung angebaute gentechnisch veränderte Pflanzen. Sie sollen noch dazu im öffentlich zugänglichen Teil der Gewächshäuser im Botanischen Garten kultiviert worden sein. Vonseiten der Universität spricht man von einem "Versäumnis" und einem "definitivem Fehler, der nicht passieren hätte sollen". Die Versuche wurden vorerst gestoppt, hieß es am Dienstag.

Es seien gentechnisch veränderte Raps-, Tabak- und Arabidopsis-Pflanzen angebaut worden, bestätigte der Dekan der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Carl Crailsheim. Das Institut für Pflanzenwissenschaften der Universität Graz besitze eine ministerielle Berechtigung für ein gentechnisches Labor der Sicherheitsstufe 1 aus dem Jahr 2002, so Crailsheim. In diesem dürften Forschungen, bei denen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik von keinem oder nur einem vernachlässigbarem Risiko für die Sicherheit auszugehen ist, durchgeführt werden. Spezielle Lüftungsfilter seien nicht notwendig.

Sicherung mittels simpler Absperrkette
Vorgeschrieben ist aber, dass die Kultivierungsversuche in einem Bereich, der für Unbefugte nicht zugänglich ist, stattfinden. Das war in Graz nicht der Fall: "Wir müssen eingestehen, dass die Pflanzen nur durch eine Absperrkette vom übrigen Teil des Botanischen Gartens getrennt waren. Das ist ein klares Versäumnis und ein definitiver Fehler, der nicht passieren hätte sollen", so der Dekan.

Anbau ohne Genehmigung wegen "Fehlinterpretation"
Die Berechtigung aus dem Jahr 2002 wurde für bestimmte Pflanzen ausgestellt. Für das aktuelle Projekt - das seit eineinhalb Jahren läuft - sei keine gesonderte Erlaubnis eingeholt worden, weil der Projektleiter davon ausgegangen sei, dass die Berechtigung auch die nunmehr angebauten Pflanzen umfasse. Das sei nicht der Fall, so Crailsheim. Man habe daher nach Bekanntwerden dieser "Fehlinterpretation" ein Ansuchen an das Gesundheitsministerium gestellt. Dieses hat auf das Ansuchen innerhalb von 45 Tagen zu reagieren, ansonsten gilt das Ansuchen als genehmigt - wovon der Dekan ausgeht.

Bekannt geworden ist der Fall durch eine Anzeige eines Mitgliedes des Instituts, das eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt hatte. Der Fall werde geprüft, hieß es dazu vonseiten der Staatsanwaltschaft am Dienstag.

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