Prozess in Innsbruck

Radarwarngeräte nicht verzollt: Dennoch Freispruch

Tirol
20.05.2022 15:00

Ein 33-Jähriger stand als Mitglied einer Bande vor dem Landesgericht in Innsbruck. Er bekennt sich nicht schuldig und will nichts davon gewusst haben. Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich bei Besitz und Verwendung.

Jahrelang, von 2009 bis 2015, schickte ein Unternehmer aus den USA Radarwarngeräte an einen jungen Bekannten – beziehungsweise an die Adresse von dessen Mutter. Sie sahen aus wie Packerl von einer Privatperson, enthielten aber Geräte, mit denen der Unternehmer Geschäfte machte. Der junge Bekannte – heute 33 Jahre alt und angeklagt – und dessen Mutter schickten die Sendungen weiter nach Deutschland. Oftmals holte sie auch irgendjemand ab – manchmal der amerikanische Unternehmer selbst.

Info am Rande: Der Besitz solcher Geräte ist in Deutschland strafbar, in Österreich ist es allerdings nur die Verwendung.

Nicht rechtskräftiger Freispruch
Der 33-Jährige gibt an, nichts von der Masche seines Bekannten aus den USA gewusst zu haben - mit der Hinterziehung der Zollabgaben von 113 Packerl habe er auch nichts zu tun gehabt. Die Richterin spricht den Mann nicht rechtskräftig frei, erklärt jedoch: „Das alles mutet komisch an. Und ich glaube nicht, dass Sie das Unschuldslamm waren.“ Aber glauben reicht eben nicht.

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