16-Jährige angeklagt

Prügelei bei Jackenkampf an Disco-Garderobe

Niederösterreich
20.05.2022 06:14

Eine Schülerin aus Niederösterreich stand jetzt nach einer Disco-Schlägerei wegen Körperverletzung in St. Pölten vor Gericht. Mit einem gefälschten Schülerausweis und reichlich Aggressionspotenzial ausgestattet, ging es für die 16-Jährige aus dem Bezirk Tulln im Oktober vergangenen Jahres auf Partyfahrt nach Wien.

Mit einem gefälschten Schülerausweis und reichlich Aggressionspotenzial ausgestattet, ging es für eine 16-Jährige aus dem Bezirk Tulln im Oktober vergangenen Jahres auf Partyfahrt nach Wien. Der nächtliche Clubbesuch mit Freundinnen und ihrer Schwester endete für die Schülerin nun allerdings beim Landesgericht St. Pölten. Sie musste sich hier wegen schwerer Körperverletzung und Datenfälschung verantworten. Ebenso wegen Körperverletzung angeklagt war eine 42-jährige Wienerin. Für sie endete der Garderobendienst in besagtem Lokal an jenem Abend mit zwei gebrochenen Fingern.

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Nachdem keine der beiden eine Schuld eingestehen wollte, mussten wir wegen einer Lappalie solch ein „Hochamt“ vor Gericht veranstalten.

Staatsanwalt beim Prozess

Vor Gericht uneinsichtig
Doch der Reihe nach: Gemeinsam mit ihrer 19-jährigen Schwester und einer Freundin fuhr die Schülerin am 24. Oktober nach Wien, um in einem Nachtclub zu feiern. Dass sie dafür auch ihren Schülerausweis fälschte, bleibt nur ein Detail am Rande. Nach einer rauschenden Partynacht sollte es gegen zwei Uhr heimwärts gehen. Das Problem: Der Garderoben-Zettel fehlte. Kurzerhand versuchte ihre Schwester selbst an die Jacke zu gelangen, wurde jedoch von der Garderobiere durch einen Schubser in die Warteschlange verwiesen.

Umfangreiches Beweisverfahren
Daraufhin schlug die 16-Jährige zu, „um ihre Schwester zu verteidigen“. Dabei verletzte sich die Frau an der Hand. Dann soll wiederum die 42-Jährige eine Taschenlampe gezückt und die Schülerin attackiert haben. Dafür fanden sich aber keine glaubwürdigen Beweise: Sie wurde freigesprochen. Die rabiate Jugendliche muss sich jetzt ein Jahr lang in Zurückhaltung üben - Probezeit!

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