Sollte Haft antreten

Tirol: Leiche in Zelt war flüchtiger Straftäter

Tirol
12.05.2022 08:00

Jetzt kommen die Hintergründe des Leichenfunds in der Tiroler Martinswand bei Zirl (Innsbruck-Land) ans Licht: Beim Verstorbenen handelte es sich um einen Innsbrucker, der sich dort offenbar vor den Behörden verstecken wollte. Er hätte eine Haftstrafe antreten sollen.

„An der Stelle, wo sich das Zelt mit dem Skelett befand, kommt in 100 Jahren keiner vorbei“, sagt ein Ortskundiger. Freilich: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Zwar führt zum Kirchbergköpfl südlich der Neuen Magdeburger Hütte ein Wanderweg. Dort ist dann aber Schluss, es beginnt die - an sich - unbegehbare Wildnis.

In die drangen am 21. April zwei Kletterer auf der Suche nach neuen Routen ein. Südöstlich unter dem Kirchbergköpfl seilten sie sich über eine Felswand ab und entdeckten so das Zelt des - wie sich herausstellte - 1963 geborenen Mannes. Dessen Identität ließ sich - wie ausführlich berichtet - erst über die Auswertung von DNA-Proben eruieren. Laut Polizei war er vor Jahren in Innsbruck gemeldet.

Zu seinem Prozess im Jahr 2015 nicht erschienen
Wie sich nun herausstellte, dürfte dem Innsbrucker der entlegene Platz in der Wildnis wohl als Versteck gedient haben. Laut einem Insider hatte ihn die Polizei nach einer Straftat ausgeforscht. „Nichts wirklich Großes“, so der Insider weiter. Eine Anzeige auf freiem Fuß folgte. Im Jahr 2015 fand dann die Gerichtsverhandlung in dieser Angelegenheit statt. Die wollte sich der Mann jedoch nicht „geben“. Er erschien nicht und wurde in Abwesenheit zu einer Haftstrafe verurteilt. Die hat er allerdings nicht angetreten.

Zur Fahndung ausgeschrieben
Die Polizei schrieb den Innsbrucker daraufhin zur Fahndung aus, die erfolglos verlief. Der Mann, der keinen Kontakt zu seinen Angehörigen mehr hatte, dürfte sich erfolgreich in das Versteck zwischen Martinswand und Kirchbergköpfl „abgeseilt“ haben. Dies schien ihm angenehmer als der Knastalltag.

Woran er tatsächlich starb, lässt sich nicht mehr herausfinden. Indizien auf Fremdverschulden gibt es keine. Das Ablaufdatum auf einem sichergestellten Lebensmittel deutet aber darauf hin, dass es bereits 2015 oder 2016 gewesen sein dürfte. Tragisch: Seit damals hat ihn keiner wirklich vermisst.

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