Streit um Honorar

Prinz Ernst August Hannover wieder vor Gericht

Salzburg
26.04.2022 14:09

Einen unerfreulichen Termin am Salzburger Landesgericht hatte, der medial als „Prügelprinz“ bekannt gewordene, Ernst August Hannover am Dienstag. Der Grund: Sein ehemaliger Anwalt wollte von ihm insgesamt 74.000 Euro an ausstehenden Honoraren. 

Der Jurist leistete dem Prinzen von 2016 bis 2021 immer wieder rechtlichen Beistand. Arbeit hatte er dabei offenbar genug - etwa als Hannover wegen einer Prügelaffäre 2020 festgenommen wurde, bei einem Streit um ein Familienanwesen oder bei der Errichtung von komplizierten Stiftungen und Unternehmen. Bei der Streitsumme in Höhe von 74.000 Euro handelt es sich um einen notariell vereinbarten Pauschalbetrag. Bei einer Einzelabrechnung wäre der Betrag „sicher doppelt so hoch“, wie der Kläger im Gespräch mit der „Krone“ verrät.

Emotionale Verhandlung

Die Stimmung im Verhandlungssaal 209 war aufgeladen und emotional - nicht zuletzt durch das jahrelange freundschaftliche Verhältnis zwischen Hannover und seinem Ex-Anwalt. Die neuen Vertreter des Adeligen redeten während des Vorbringens des Klägers immer wieder auf den Hannover ein und versuchten ihn zu beruhigen und so offenbar Zwischenrufe zu vermeiden. Nach wenigen Minuten verließ Hannover dann den Gerichtssaal. „Es ist sinnlos für ihn, da zuzuhören“, kommentierte sein Anwalt den Abgang. Er könne nämlich den Inhalt des 26-seitigen Klage-Vorbringens ohnehin nicht „fassen“. In diesem heißt es etwa, dass Hannover das „Kostenthema langweilig und seiner gesellschaftlichen Stellung nicht würdig“ gefunden habe.

Auf Vergleich geeinigt

Hannovers Anwälte wehrten sich zunächst gegen die Forderungen und meinten, es sei schon rund eine Million Euro an Honoraren geflossen. Zudem seien die Beratungsleistungen des Klägers weder nützlich noch sinnvoll für den Welfenprinzen gewesen. Zwischenzeitlich stand im Raum, dass der Kläger insgesamt 86 Aktenordner durchforsten und ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellen müsse. Dann hätte wiederum der beklagte Prinz zu jedem einzelnen Schriftsatz oder Brief im Verzeichnis Stellung nehmen müssen. Dem Kläger wurde zudem Wucher vorgeworfen, weswegen schlussendlich ein Sachverständiger klären hätte müssen, ob der pauschale Honorarbetrag angemessen ist. Schließlich konnte die Richterin die Parteien doch noch zu einem Vergleich bewegen. Gegen eine Zahlung von 50.000 Euro bis November 2022 sind die Forderungen nun abgegolten und der Streit beigelegt.

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