In der Steiermark

Impfwoche mit kostenlosem Angebot

Steiermark
22.04.2022 14:18

In der letzten April-Woche findet die Europäische Impfwoche statt. Am 26., 28. und 29. April können Sie sich in der Steiermark kostenlos gegen Masern, Mumps und Röteln impfen lassen.

Wo sind Impfungen möglich?
In den öffentlichen Impfstellen des Landes Steiermark (Sanitätsreferate der Bezirkshauptmannschaften, Landessanitätsdirektion) und im Magistrat Graz (nach telefonischer Vereinbarung).
An den drei Impfstraßen des Landes auf der Grazer Messe, im Schwarzl-Freizeitzentrum und in Bruck an der Mur werden Personen ab 6 Jahren geimpft (Infos: www.impfen.steiermark.at).
Über die Website www.vorsorgemedizin.st finden Sie mehr als 500 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Gratisimpfungen anbieten.

An den Impfstraßen haben Sie auch die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Zurzeit sind in der Steiermark 75,57 Prozent aller Einwohner einmal geimpft, 73,48 Prozent sind zweimal geimpft und 54,4 Prozent haben die dritte Impfung bekommen.

Das Nationale Impfgremium hat am 12. April für folgende Personengruppen eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen (im Off-Label-Use, das heißt, es gilt eine besondere Aufklärungspflicht):
Schwerwiegend immungeschwächte Personen, bei denen die aktive Immunisierung generell schwächer wirkt, sollten altersunabhängig entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt werden.
Bei Personen ab 80 Jahren ist eine weitere Impfung frühestens vier Monate, jedenfalls aber ab sechs Monaten nach der dritten Impfung empfohlen.
Risikopersonen und Personen von 65 bis 79 Jahren können optimalerweise ab 6 Monaten nach der dritten Impfung und nach individueller ärztlicher Abwägung eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Keine weitere Impfung hat das Nationale Impfgremium derzeit für 12- bis 64-Jährige empfohlen. Im Falle des dringenden persönlichen Wunsches kann eine Auffrischungsimpfung frühestens ab dem vierten Monat, besser aber ab dem sechsten Monat nach der dritten Impfung verabreicht werden. In jedem dieser Fälle ist eine individuelle ärztliche Beratung angeraten, die idealerweise durch die niedergelassenen Ärzten in den Impfordinationen erfolgen kann.

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