Homo- und bisexuelle Menschen dürfen nur schwer Blut spenden. Zu groß ist das Risiko einer HIV-Übertragung. Der Tiroler Landtag stimmte für die Abschaffung dieser Einschränkungen. Doch was ist richtig, was ist falsch?
Für die Dauer von zwölf Monaten nach dem letzten Geschlechtsverkehr mit einem Mann werden Homosexuelle vom Blutspenden ausgeschlossen. Bisexuelle Menschen ereilt dasselbe Schicksal. Transgender – Menschen, die laut eigenen Angaben im falschen Körper stecken – sind laut Gesetz überhaupt ausgeschlossen.

Für die NEOS, die seit Jahren für die Abschaffung dieser Vorgaben kämpfen, ist das „höchst diskriminierend“. NR Yannick Shetty präzisiert: „Diese Vorgaben sind EU-rechtswidrig, medizinisch nicht notwendig und kosten Menschenleben.“ Kürzlich ist diese Debatte wieder neu entfacht. Einerseits, weil sich Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) für ein Ende dieser „bestehenden Diskriminierung“ ausgesprochen hat.
Tiroler Landtag stimmte für Abschaffung des Verbotes
Andererseits beschäftigte sich der Tiroler März-Landtag vorige Woche mit diesem Thema. Die NEOS brachten einen Antrag ein. Darin forderten sie das Ende des Blutspendeverbotes für Homo- und Bisexuelle. Und siehe da, der Antrag wurde beschlossen – einstimmig!
„Wir haben österreichweit in fünf Landtagen diesen Antrag eingebracht, als einziger davon hat der Tiroler Landtag den einstimmigen Beschluss gefasst – also auch mit den Stimmen des grünen Regierungspartners“, betont Klubchef Dominik Oberhofer, „das ist ein starkes Zeichen aus Tirol in Richtung des mittlerweile dritten grünen Gesundheitsministers in dieser Regierungsperiode“. Und Shetty fügt hinzu: „Für den aktuellen Gesundheitsminister Johannes Rauch wäre es ein Leichtes, dieser Diskriminierung noch heute ein Ende zu setzen.“
Doch sind die Gründe, warum homo- und bisexuelle Menschen nur erschwert ihr Blut spenden dürfen, nicht doch plausibel? „Die Blutsicherheit ist bis heute ein sensibles öffentliches Thema. Es gab bislang einen unwidersprochenen fachlichen und gesundheitspolitischen Konsens, dass stets das höchste erreichbare Sicherheitsniveau anzustreben ist und die Patientensicherheit grundsätzlich höher zu bewerten ist als ein allfälliger Spendewunsch“, erklärt Harald Schennach von den Tirol Kliniken, der zugleich ärztlicher Leiter des Blutspendedienstes Tirol ist.
„Bei Männern, die Geschlechtsverkehr mit einem Mann haben, ist nicht nur die HIV-Prävalenz erhöht, sondern auch das Risiko für eine Reihe von anderen Infektionskrankheiten. Die Gefahr, eben diese Krankheiten im Zuge einer Blutspende zu übertragen, ist gegeben“, erklärt Schennach.
„Diese Entscheidung ist politisch zu verantworten“
Das Risiko einer Infektion treffe den Empfänger, das Haftungsrisiko aber unter anderem den Spender oder den jeweiligen Blutspendedienst. „Eine derartige Entscheidung muss daher unter Einbeziehung der Haftung bei eingetretenen Übertragungen gesellschaftspolitisch getroffen werden und ist auch politisch zu verantworten“, stellt der Arzt klar.
Da von einer möglichen Änderung vor allem verschiedene Patientengruppen als Empfänger von Blutprodukten betroffen wären – zum Beispiel Patienten, die chronisch Blutprodukte erhalten –, sei auch eine Anhörung von Patientenvertretern und den entsprechenden Betroffenenverbänden sehr empfehlenswert. Positionspapiere von Institutionen unterstützen eine Verkürzung der Spenderrückstellung von Männern, die Sex mit einem Mann hatten, von zwölf auf zumindest vier Monate nach dem letzten sexuellen Kontakt.
„Von aktueller Evidenz ausgehend ist es möglich“
„Von der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz ausgehend ist das möglich – vor allem wenn die Nachweisbargrenzen der Tests zu den einzelnen sexuell übertragbaren Erkrankungen als Kriterium herangezogen werden“, schildert der Mediziner. Dennoch sei eine – wenn auch nur geringe – Erhöhung der Übertragungsrate von Infektionen nicht auszuschließen.








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