Am Sonntag

Bürgermeister-Stichwahl nun fix in 27 Gemeinden

Tirol
08.03.2022 18:57

In 31 Tiroler Gemeinden konnte bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 27. Februar kein Kandidat eine absolute Mehrheit an Stimmen erreichen. Die zwei stimmenstärksten Dorfchefkandidaten in diesen Gemeinden können sich entsprechend zu einer engeren Wahl stellen, welche am 13. März stattfindet. Bis Dienstag 17 Uhr hatten die Kanditaten die Möglichkeit, sich von dieser Wahl zurückzuziehen. Geschehen ist dies in den Gemeinden Nassereith, Völs, Wattens und Wörgl. Hier findet keine Stichwahl statt.

Damit wird am 13. März in 27 Gemeinden erneut gewählt - jedoch mit einem Stimmzettel: Die Zusammensetzung der Gemeinderäte wurde mit der Wahl am 27. Februar bereits entschieden. In den nun betroffenen Gemeinden wird nur mehr die Wahl der Bürgermeister durchgeführt. Eine Auflistung der Wahllokale und Öffnungszeiten findet sich unter wahlen.tirol.gv.at

Wahlkarten können noch beantragt werden
Alle Wahlberechtigten, die am 13. März voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit, die Wahl mittels Wahlkarte durchzuführen. Der entsprechende Antrag ist entweder schriftlich (per Brief, Email oder online unter www.wahlkartenantrag.at) bis spätestens Mittwoch, 9. März, oder mündlich bis spätestens Freitag, 11. März, 14 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich. In weiterer Folge erhalten die Antragsteller die Wahlkarte sowie ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeister-Stichwahl.

Nach dem Ausfüllen und Unterschreiben der Wahlkarten müssen diese bis spätestens 11. März in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Vonseiten des Landes wird ausdrücklich auch auf die Miteinberechnung des Postwegs verwiesen, sodass Wahlkarten pünktlich bis Freitag, 14 Uhr, im Gemeindeamt einlangen. Im Zweifel sollte eine persönliche Abgabe - oder durch einen Boten - durchgeführt werden. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen. Zudem kann die Wahlkarte am Wahltag selbst während den Öffnungszeiten im zuständigen Wahllokal übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.

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