Eine 50 Euro Strafe erhielt eine Salzburgerin, nachdem sie im Gemüsebereich eines Geschäftes keine Maske getragen hatte. Die Frau legte dagegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Dabei kam auf, dass sie eigentlich Ärztin ist. Und sich selbst per selbstgeschriebenem Attest von der Maske befreite.
„Der Frau ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, eine Maske zu tragen.“ Das steht im Masken-Attest der Ärztin, das sie für sich selbst geschrieben hat. Aufgekommen ist das Ganze durch ein Beschwerdeverfahren am Landesverwaltungsgericht: Die betroffene Medizinerin hat nämlich eine Strafe von der Bezirkshauptmannschaft erhalten, da sie sich Mitte November 2020 im Gemüsebereich eines Geschäftes ohne Maske aufgehalten hatte.
Dagegen legte sie Beschwerde ein, argumentierte mit ihrem eigenen Attest. Doch das Attest der praktizierenden Humanmedizinerin „entspricht nicht im Ansatz den Erfordernissen des Ärztegesetzes“, befand das Gericht. Die Strafe von 50 Euro muss sie jedenfalls zahlen, samt Verfahrenskosten.
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