Gefahrgut trat aus

Tiroler Polizei stoppt Lkw mit zahlreichen Mängeln

Tirol
28.02.2022 15:12

Mehr als 30 Mängel entdeckten Beamte der Tiroler Verkehrspolizei am Sonntag bei einer Lkw-Kontrolle an der A12 in Kundl. Der deutsche Sattelzug transportierte Gefahrengut, das nicht ordnungsgemäß gesichert war, wies technische Schäden auf und war außerdem im Wochenendfahrverbot unterwegs. Der 45-jährige Fahrer war zudem gar nicht dazu berechtigt, den Lastwagen zu lenken. Nun setzt es Anzeigen.

Der deutsche Transport ging den Beamten am Sonntag gegen 9.40 Uhr an der Autobahnkontrollstelle Kundl ins Netz. Abgesehen davon, dass er zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht unterwegs hätte sein dürfen (Stichwort Wochenendfahrverbot) transportierte der Fahrer auch noch Gefahrengut, obwohl er und sein Fahrzeug dafür nicht richtig ausgerüstet waren. Die Ware - ein hoch konzentrierter Dünger - war laut Polizei nicht ordnungsgemäß gesichert und schon teilweise ausgetreten. Der Fahrer besaß außerdem nicht die nötigen Qualifikationen für einen solchen Transport.

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Das Fahrzeug war ein Euro-3-Lkw. Damit darf man schon seit Jahren nicht mehr auf der A12 fahren.

Ein Beamter der Tiroler Verkehrspolizei

Mängel am Tank, Verstoß gegen Abgas-Norm
Der 45-jährige Deutsche führte zudem keine Schneeketten mit und hatte schwerwiegende Übertretungen im Bezug auf den Fahrtenschreiber begangen. Der Sattelzug wies schwere technische Mängel am Tank auf und war mit der Abgas-Norm Euro 3 unterwegs. „Damit darf man schon seit Jahren nicht mehr auf der A12 fahren“, erklärte ein Beamter der Verkehrsabteilung der Polizei gegenüber der „Krone“.

Polizei untersagte die Weiterfahrt
Mehr als 30 Mängel stellten die Beamten bei ihrer Kontrolle fest - Grund genug, den Transport bis auf Weiteres zu stoppen. „Das Gefahrengut muss fachgerecht gesichert werden, erst dann darf der Lkw weiterfahren“, hieß es von der Polizei. Allerdings dann mit einem anderen Fahrer, der die nötigen Qualifikationen für den Transport besitzt. Auf den 45-jährigen Deutschen kommt jedenfalls eine Anzeige zu, ebenso wie auf den Beförderer und den Zulassungsbesitzer.  

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