Siegfried Mauser

Ex-Rektor will in Haft „wissenschaftlich arbeiten“

Salzburg
08.02.2022 07:00

Er ist Pianist, Musikwissenschaftler, Professor und sitzt seit jetzt im Gefängnis. Nach langem Hin und Her bezog Ex-Mozarteum-Rektor Siegfried Mauser seine Zelle in der Justizanstalt Puch-Urstein - eine Woche später, als vom Gericht eigentlich angeordnet. Und knapp vier Jahre nach seiner Verurteilung ...

„Mein Mann ist sehr tapfer. Er sieht die Haft als eine Art mönchische Klausur, während der er wissenschaftlich arbeiten will“, sagt Siegfried Mausers Gattin. Ihr Ehemann begann seine „Klausur“ nach langem Hin und Her am Montagmorgen. Gegen 8 Uhr betrat der ehemalige Rektor des Mozarteums die Justizanstalt Puch-Urstein. Verurteilt wurde Siegfried Mauser bereits vor knapp vier Jahren. Er fasste am Landesgericht München wegen sexueller Nötigung eine mehrjährige Haftstrafe aus.

Mauser sitzt jetzt in einer Doppelzelle
Nach seiner Erstuntersuchung samt Corona-Test bezog Mauser am Vormittag seine Zelle. Dort haben maximal zwei Personen Platz. Im Laufe des Dienstags hat der Musikwissenschaftler ein Gespräch mit Anstaltsleiter Dietmar Knebel. Dort kann Mauser deponieren, welcher Beschäftigung er künftig im Gefängnis nachgehen will. Die Justizanstalt beherbergt unter anderem eine Wäscherei, eine Schlosserei, eine Kfz-Werkstatt und zwei Großküchen. Mausers Anwalt Kurt Jelinek sagte schon vergangene Woche der „Krone“: „Wir werden versuchen, dass er im Gefängnis einen Arbeitsplatz bekommt.“

Ob der Ex-Rektor seine Haft zur Gänze in Puch absitzen darf, muss das Innenministerium entscheiden. Sein Rechtsanwalt bemüht sich jedenfalls schnellstmöglich um eine Fußfessel für seinen Mandaten.

Verliert der Ex-Rektor bald sein Ehrenkreuz?
Sein Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst könnte der Musikprofessor indes bald verlieren. Frauenlandesrätin Andrea Klambauer (Neos) forderte zuletzt, Mauser seine Auszeichnung abzuerkennen. Sie schrieb dem Bundespräsidenten einen Brief. Dieser leitete das Schreiben nun an das Kulturministerium weiter – „mit der Ersuchen um Prüfung und allfällige Einleitung eines Aberkennungsverfahrens“, heißt es seitens der Präsidentschaftskanzlei.

Siegfried Mauser selbst erklärte bis zuletzt: „Ich bin das Opfer eines Fehlurteils und muss wegen der Verleumdung einer Frau ins Gefängnis.“

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