Bis zu 1000 Euro

Abgabe auf leere Wohnungen

Salzburg
22.01.2022 12:00
Das Land Salzburg hat einen wichtigen Schritt zur Umsetzung einer Leerstandsabgabe für Wohnungen und Abgaben für Zweitwohnsitze gemacht. Das bereits beschlossene Gesetz dazu wurde nun in die Begutachtung geschickt. Bisher hatten sich die Neos in der Landesregierung geweigert dem Plan zuzustimmen.

„Durch die neue Kommunalabgabe wird das Zweitwohnsitzproblem tatsächlich an der Wurzel angegangen. Nachdem die von mir geforderten wichtigen Voraussetzungen umgesetzt werden, können wir dem überarbeiteten Vorschlag nun zustimmen“, sagt Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) über den Grund ihrer Zustimmung. Prinzipiell sollen Spekulationsobjekte und illegale Zweitwohnsitze verhindert werden.

Mit dem Gesetz können auch leer stehende Wohnung mit Abgaben belegt werden. Der Maximalbetrag beträgt 1000 Euro pro Jahr. Damit sollen leere, dringend benötigte Wohnungen wieder auf den Markt zurückgeführt werden. Die Abgaben und deren Höhe können die Gemeinden in ihren Vertretungen selbst beschließen.

Ausgenommen von der Abgabe sind Vorsorgewohnungen für Kinder oder Enkelkinder oder geerbte Wohnungen. Es soll rein die Spekulation verhindert werden.

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