Nach großem Aufschrei

Kranker Hund in Zwinger: Behörde schritt ein

Steiermark
05.01.2022 09:06

Dass Steirer ihren Hund, der angeblich gebissen hatte, „loswerden“ wollten, ließ laut Aktivem Tierschutz eine scheußliche Tierquälerei auffliegen: Der sechs Jahre alte Schäfer sei misshandelt worden und hatte tiefe Wunden am Hals - die von einem (verbotenen) Korallenhalsband herrühren! Die Besitzer wurden angezeigt. Einen Aufschrei gab es auch wegen eines alten, kranken Hundes in einem Zwinger - die Behörden haben nun genaue Auflagen erteilt.

Der Aktive Tierschutz holte den Hund bei seinen Besitzern ab und machte schon dabei die schlimme Entdeckung: Das arme Tier war offenbar mit einem - bei uns längst verbotenen - Korallenhalsband gequält worden; Stacheln, die sich auf Zug grausam in den Hals bohren. „Die alten und frischen Wunden sowie das Halsband selbst sind eindeutig“, heißt es vom Aktiven Tierschutz. Und: „Es ist traurige Realität, dass derartige Methoden kein Einzelfall sind.“ Obwohl sie streng verboten sind.

Dieser arme Schäferhund wurde seinem Besitzer abgenommen. (Bild: Aktiver Tierschutz Austria)
Dieser arme Schäferhund wurde seinem Besitzer abgenommen.

Die Besitzer, ein steirisches Paar, wurden angezeigt. Der Schäferhund zeigt in der „Arche“ übrigens keine Aggression. . .

„Wir werden uns an alles halten“
Einen Aufschrei gab es auch um jenen Hund, der in Graz-Umgebung in einem Zwinger gehalten wird, das sogar, obwohl er schon alt und krank ist. „Dem Besitzer wurden exakte Auflagen erteilt“, so Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck.

Fakten

  • Welche Halsbänder sind bei uns verboten?
    Seit Jahren solche mit Stacheln, Dornen oder chemische „Dressurgeräte“. Ausnahmslos verboten (für jede Personengruppe!) sind auch solche, die mittels Strom den Hund quälen und ihn zu mehr Gehorsam zwingen sollen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen.
  • Ist Zwingerhaltung bei uns erlaubt?
    Erlaubt unter strengen Vorgaben - allerdings auch verpönt. Der Zwinger muss für einen Hund mindestens 15 Quadratmeter groß, wetterfest sein und genug Tageslicht haben. Eine dauernde Haltung im Zwinger, Keller oder Boxen ist nicht gestattet. Kettenhaltung: verboten! 
  • Was ist sonst noch unbedingt zu beachten?
    Es ist absolut verboten, einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, es zu vernachlässigen, nicht ordentlich mit Futter zu versorgen oder es in Angst zu versetzen. Oder: durch Züchtung oder Verhalten Aggressivität zu fördern. Alle Details dazu im Tierschutzgesetz.
  • Was tun, wenn man Tierquälerei bemerkt?
    Das Wichtigste: nicht wegschauen! Bei Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck gehen pro Jahr mehr als 300 Meldungen dazu ein. Man kann Beobachtungen bei der Expertin melden (Tel.: 0316/877-3966), bei der Polizei, der Behörde oder auch in der „Krone“-Tierecke.

Der Besitzer selbst zeigt sich im Gespräch mit der „Krone“ einsichtig: „Wir werden uns an alles halten, was uns die Behörde vorschreibt.“ Aber, behauptet er: „Unser Hund will nur draußen sein. Wir haben versucht, ihn ins Haus zu nehmen, da frisst er nicht und kratzt an der Tür.“

Jedenfalls wurde der Zwinger nun endlich wetterfest gemacht und erweitert, der 15 Jahre alte Vierbeiner ist in Behandlung. Nachts ist er jetzt im Haus. Fiala-Köck: „Da wird weiter beobachtet.“

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