„So unhygienisch“

Gammelfleisch verkauft: 2 Jahre teilbedingte Haft

Steiermark
13.12.2021 15:25

Weil er genussuntaugliches Fleisch unter einwandfreie Ware gemischt und verkauft hat, wurde am Montag der Geschäftsführer eines Schlachthofes in Graz wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug verurteilt. Der Steirer fühlte sich großteils nicht schuldig. Einen Vorfall gab er zwar zu, aber da habe die Waage nicht funktioniert. So sei es zu einem Chaos in den Abläufen gekommen.

Der Angeklagte soll nach Ansicht des Gerichts zumindest ein Monat lang ungenießbares Fleisch mit ordnungsgemäßer Ware vermischt haben. Aufgeflogen war dies, als drei Schweineteile, die für die Tierkörperverwertung (TKV) vorgesehen waren, unbemerkt mit Mikrosendern versehen wurden. Diese Schweineteile tauchten plötzlich beim genusstauglichen Fleisch auf und sollten an Kunden weiterverkauft werden.

Der Steirer leugnete die Vorwürfe. Das Ganze sei auf eine defekte Waage an einem Tag zurückzuführen, die ein Chaos in den Abläufen verursacht haben soll, rechtfertigte er sich. Dadurch seien möglicherweise die Fleischteile durcheinandergeraten. „Es wurde nie etwas verkauft, das gesundheitsschädlich war“, betonte er.

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Ich habe noch nie einen Betrieb gesehen, in dem so unhygienisch gearbeitet wurde.

Ein Zeuge vor Gericht

Belastet wurde der Angeklagte von Zeugen wie einem Fleischhauer: „Wir mussten die verdorbene Ware abwaschen und zum normalen Fleisch dazugeben“, erklärte dieser vor Gericht. „Ich habe noch nie einen Betrieb gesehen, in dem so unhygienisch gearbeitet wurde“, sagte ein anderer Zeuge.

Der Schöffensenat befand den Mann für schuldig des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Die Anklage ging von einem Tatzeitraum von zehn Jahren (2009 bis 2019) aus, doch das Gericht schränkte den Zeitraum auf ein Monat ein, weil es nur dafür verlässliche Aufzeichnungen gab. Vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch wurde der Beschuldigte freigesprochen. Dass er einen Tierarzt zu falschen Angaben bewegen wollte, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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